Krankenkassenbeitrag: Neues Gesetz entlastet Selbstständige
Krankenkassen müssen ihre Beiträge rückwirkend senken, wenn sie für säumige Kunden wegen fehlender Steuerunterlagen den Höchstwert festgesetzt hatten. Der Bundesrat hat dieser Gesetzesänderung jetzt zugestimmt.
Freiwillig versicherte Selbstständige können sich freuen: Sie haben künftig mehr Zeit, ihre Steuerunterlagen bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Der Bundesrat hat am 24. November 2023 einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Krankenkassen müssen außerdem ihre Beiträge rückwirkend senken, wenn sie wegen fehlender Steuerunterlagen den Höchstsatz von monatlich 800 Euro verlangt hatten.
Soloselbstständige wurden in der Existenz gefährdet
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das. "Die hohen Beitragsforderungen der Krankenkassen drohten, viele kleinere Selbstständige in ihrer Existenz zu gefährden. Zum Beispiel für Friseure oder Betreiber eines kleinen Kiosks sind Buchhaltung und ein Steuerberater teure Dienstleistungen, die erst einmal mitverdient werden müssen", sagt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv. Daher sei es richtig, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen nun verpflichte, die Einkommensnachweise ihrer Versicherten auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frist bereits verstrichen ist.
Jetzt Beitrag rückwirkend herabsetzen lassen
Seit 2018 werden die Krankenkassenbeiträge von freiwillig versicherten Selbstständigen generell vorläufig aufgrund des Einkommenssteuerbescheides des Vorjahres festgesetzt. Weist der Versicherte nicht innerhalb von drei Jahren das Einkommen nach, so verlangt die Kasse zunächst den Höchstbeitrag. Hierbei wird ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze angenommen, die aktuell bei knapp 5.000 Euro pro Monat liegt. Die Verbraucherzentralen beraten seit Jahresbeginn verstärkt Versicherte, bei denen die Krankenkassen Nachzahlungen und Säumniszuschläge zum Teil von bis zu 8.000 Euro eingefordert hatten. Versicherte mussten statt rund 200 plötzlich rund 800 Euro monatlich zahlen.
Das ändert sich nun: Kleinselbstständige, die die Frist versäumt haben und bereits den Höchstsatz zahlen mussten, können ebenfalls von der neuen Regelung profitieren und den Beitrag rückwirkend herabsetzen lassen.
"Drei-Jahres-Regelung" ist abgeschafft
Die Krankenkassen hatten ihre Forderungen mit einer gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2016 begründet. Danach konnte ein pauschaler Höchstbeitrag für Versicherte festgesetzt werden, die ihre Einkommensteuerbescheide nicht innerhalb von drei Jahren eingereicht hatten. Die Folge für viele Betroffene waren hohe Nachzahlungen. Der Gesetzgeber hat mit einer Änderung zum Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) diese "Drei-Jahres-Regelung" abgeschafft.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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