HandwerkDie GroKo will den Mindestbeitrag für Solo-Selbstständige zur Krankenversicherung nahezu halbieren. Die Senkung ist überfällig, das Problem dadurch aber nicht gebannt. Foto: © ChrisWillemsen/123RF.com

Die GroKo will den Mindestbeitrag für Solo-Selbstständige zur Krankenversicherung nahezu halbieren. Die Senkung ist überfällig, das Problem dadurch aber nicht gebannt. Foto: © /123RF.com (Foto: © ChrisWillemsen/123RF.com)

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Krankenversicherung: Problem erkannt, aber ...

Die neue Regierung will die Mindestbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte nahezu halbieren. Die Senkung ist überfällig, da die Kassenbeiträge bei kleineren Selbstständigen jenseits jeder Verhältnismäßigkeit sind.

Friseurmeisterin Sonja Müller* ist stinksauer auf die Politik. Am liebsten würde sie denen mal gründlich die Haare schneiden, verrät sie dem Deutschen Handwerksblatt. Wie etliche andere Solo-Selbstständige wird auch Frau Müller erdrückt von den für sie viel zu hohen Mindestbeiträgen für ihre Krankenkasse. Sie verdient laut Steuerbescheid rund 800 Euro im Monat und muss davon 277 Euro Krankenversicherungsbeitrag an die IKK zahlen. Das sind stolze 34,6 Prozent ihres Einkommens. Dabei liegt der durchschnittliche Beitragssatz in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung offiziell bei 18,5 Prozent.

Ende des Jahres hatte Frau Müller sich noch Hoffnungen gemacht. Damals hatte die Krankenkasse ihr mitgeteilt, dass der Beitrag ab Januar 2018 zunächst immer nur vorläufig berechnet werde und sobald das tatsächliche Einkommen auf Basis der Steuererklärung für das betreffende Kalenderjahr vorliege, rückwirkend angepasst würde – Erläuterung: "Neuer Vorbehalt". Da hatte sie die Hoffnung, die Beiträge würden nun endlich auf die wahre Einkommenssituation abgestimmt – unabhängig von fiktiven Mindesteinkommen. Weit gefehlt! Doch immerhin will die neue Regierung die Beitragsregelung entschärfen.

GroKo-Vorhaben

Im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 steht Schwarz auf Weiß: "Um kleine Selbständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2.283,75 Euro auf 1.150 Euro nahezu halbieren." Im Klartext, der heute bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 18,5 Prozent (Kranken- und Pflegeversicherung) an die Krankenkasse zu überweisende Monatsbeitrag von mindestens 422,49 Euro würde auf 212,75 Euro sinken. Für Selbstständige, die weniger als 2.283,75 Euro verdienen – Erläuterung: "Neue GKV-Grenzen" –, bringt die geplante Senkung also eine spürbare Erleichterung. Auch für Selbstständige, die, wie Frau Müller, weniger als 1.150 Euro im Monat mit nach Hause nehmen, wird die Belastung geringer. Doch am Grundproblem ändert sich aus ihrer Sicht nichts: Die Krankenkasse tut weiter so, als würde sie mehr verdienen, als es der Fall ist und auf Basis des überhöhten Verdiensts den Beitrag einfordern. Das Problem wird also bestenfalls halbiert statt gelöst.

Handlungsbedarf besteht auch aus Sicht der Krankenkassen. Die Daten des Bundesversicherungsamtes bescheinigen, dass immer mehr Selbstständige ihre Beiträge nicht mehr aufbringen können. Der GKV-Spitzenverband spricht von einem seit 2007 anhaltenden "spürbaren Anstieg der Beitragsrückstände". Betroffen seien vor allem Solo-Selbstständige – allein 280.000 im Handwerk nach Auskunft des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

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Die Zeiten, in denen Selbstständige automatisch als Gutverdiener galten, sind passé. Manchen Politikern gehen die GroKo-Pläne deshalb nicht weit genug, etwa der FDP, die sich an der grundsätzlichen Ungleichbehandlung stört. Auch ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke fordert "den Mindestbeitrag der hauptberuflich Selbstständigen abzusenken". Allerdings plädiert der ZDH für eine Angleichung auf das Niveau für Existenzgründer (siehe Infokasten "Mindestbeitrag soll kein Dauerzustand sein"). Das sind aktuell 1.522,50 Euro statt der regulären 2.283,75 Euro und damit mehr als die von der GroKo angepeilten 1.150 Euro. 

Ob die Bemessungsgrundlage für Existenzgründer (1.522,50 Euro) proportional zu den GroKo-Plänen gesenkt werden soll, vermochte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit nicht zu sagen: "Wie der Gesetzgeber dann definiert, wer als kleiner Selbstständiger gilt und wie diese Regelung in die bisher bestehende Systematik der Bemessungsgrundlagen eingepasst wird, können wir Ihnen nicht sagen, da es entsprechende gesetzliche Präzisierungen ja noch gar nicht gibt." Wenn nicht, müssten Jungunternehmer künftig höhere Beiträge zahlen als etwa Friseurin Müller. Das wirkt reichlich unausgegoren. Fest steht aber: Das Deutsche Handwerksblatt bleibt an dem Thema dran!

Mindestbeitrag soll kein Dauerzustand sein

Die geplante Bemessungsgrundlage von 1.150 Euro "erscheint uns etwas zu niedrig", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke am 14. März 2018 bei einer IKK-Veranstaltung zur "Sozialen Absicherung von Selbstständigen" in Berlin. Seine Begründung: "Wir wollen keine zu starke Absenkung des Mindestbeitrags, und die Zahlung eines Mindestbeitrags soll auch kein Dauerzustand sein. Vielmehr sollten alle Selbstständigen nach einer Phase der Existenzgründung in der Lage sein, einen regulären Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten." (Das Infoblatt des ZDH zum Thema finden Sie hier.)
Nach zwei Jahren Gründungsphase mit einem ermäßigten Beitrag müsse ein realistischer Beitrag geleistet werden, um das Sozialsystem nicht zu überfordern", pflichtet ihm Reinhard Richter bei, stellvertretender Hauptgeschäftsführer Metallgewerbeverband Nord und Mitglied des Verwaltungsrats der IKK Nord. Er kritisiert, "dass Solo-Selbstständige sich selbst ausbeuten".
Demgegenüber kritisiert Dr. Andreas Lutz, Vorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland, die Mindestbeitragsbemessung grundsätzlich, weil sie die Selbstständigen überfordere. Vor dem Hintergrund politischer Bestrebungen zu einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige glaubt er, "die jetzt avisierte Mindestbemessungsgrenze in der GKV ist damit nicht zu halten." Markus Kurth, rentenpolitscher Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt, dass Solo-Selbstständige besser bezahlt werden und ihre Auftraggeber sollten sich an der Finanzierung der Solidarsysteme beteiligen.

 *Name von der Redaktion geändert; Grafiken: © Rita Lansch

Text: / handwerksblatt.de

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