Schnupfen, Husten, Fieber? Arbeitnehmer müssen für eine Krankschreibung weiterhin nicht zum Arzt. Ein Anruf genügt.

Schnupfen, Husten, Fieber? Arbeitnehmer müssen für eine Krankschreibung weiterhin nicht zum Arzt. Ein Anruf genügt. (Foto: © Amikishiyev/123RF.com)

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Kritik an telefonischer Krankschreibung bis 18. Mai

Arbeitnehmer können sich bis zum 18. Mai ohne Praxisbesuch krankschreiben lassen. Die Ausnahmeregelung wegen der Corona-Pandemie wurde noch einmal verlängert. Das Gebäudereinigerhandwerk beklagt einen hohen Krankenstand und kritisiert die Entscheidung.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind auch weiterhin telefonisch zu bekommen. Die Regelung wegen der Corona-Pandemie wurde erneut um zwei Wochen verlängert.

Eigentlich sollte diese Ausnahmeregelung am 4. Mai auslaufen, jetzt ist die telefonische Krankschreibung für bis zu sieben Kalendertage noch bis 18. Mai 2020 möglich. Die Verlängerung hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen G-BA am 29. April bekannt gegeben. 

Krankheitsquote im Gebäudereinigerhandwerk verdoppelt

Das Gebäudereinigerhandwerk kritisiert die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung. "Die Krankheitsquote unserer Unternehmen hat sich seit Ausbruch der Corona-Krise verdoppelt, zum Teil liegt der Krankenstand im hohen zweistelligen Bereich", erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV).

Massiv steigende Krankheitskosten für die Betriebe

Die Gründe dafür seien verschieden. Beschäftigte würden zum Beispiel kleinere Krankheitssymptome deutlich ernster nehmen als in der Vergangenheit. Oftmals sei die Kinderbetreuung nicht anders zu gewährleisten. Zudem spiele die telefonische Krankschreibung, die seit Beginn der Corona-Krise gilt, eine entscheidende Rolle.

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"Keine Frage, in dieser historischen Ausnahmesituation ist vieles nachvollziehbar - nachvollziehbar muss aber auch sein, dass massiv steigende Krankheitskosten für unsere Betriebe zusätzlich zu den weiteren Herausforderungen in dieser Krise schwer tragbar sind", betont Bungart.

Verbandschef: "Das darf kein Dauerzustand werden"

Auf dem Weg zurück in eine gewisse gesellschaftliche und wirtschaftliche Normalität ab dem 4. Mai hätte aus Sicht der Gebäudereiniger-Betriebe auch gehört, die telefonische Krankschreibung nicht bis weit in den Mai hinein zu verlängern. Fest stehe, so Bungart: "Diese Ausnahmeregel darf nicht zu einem Dauerzustand werden."

Der gemeinsame Bundesausschuss hat bereits angekündigt, vor dem 18. Mai über eine mögliche weitere Verlängerung zu beraten.

Text: / handwerksblatt.de