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HWK Trier | Juli 2026
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Juli 2026
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt 2027 wieder 5,0 Prozent. 2026 lag er vorübergehend bei 4,9 Prozent.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt 2027 auf 5,0 Prozent. Das meldet das Bundesarbeitsministerium. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 Prozent in 2026 liegt er damit wieder auf dem Niveau der Jahre 2023 bis 2025. In den Jahren davor lag die Abgabe allerdings nur bei 4,2 Prozent.
Angesichts des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfelds sei das ein gutes Ergebnis, sagt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. "Die finanzielle Stärkung der Künstlersozialversicherung bleibt perspektivisch eine wichtige Aufgabe. Dabei nehmen wir insbesondere die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke in den Blick."
Über die Künstlersozialversicherung werden aktuell rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.
Die Umlage müssen alle Unternehmen zahlen, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen von freischaffenden Künstlern und Publizisten verwerten. Dazu zählen beispielsweise Webdesigner, Übersetzer, Autoren, Designer und ähnliche Berufsgruppen. Wer 2026 Aufträge von mindestens 1.000 etwa für Grafiker oder Webdesigner vergeben hat, muss die Abgabe voraussichtlich zahlen.
Die Abgrenzung ist nicht leicht: Werbe- und Pressefotografen gelten als Künstler, Portraitfotografen nicht, Stylisten und Visagisten sind Künstler, aber Friseure nicht, ein Webdesigner ist Künstler, ein Programmierer nicht.
Der überwiegende Teil der Künstlersozialabgabe wird laut Künstlersozialkasse übrigens von "typischen" Unternehmen der Kunst- und Kreativwirtschaft aufgebracht, also von Theatern, Galerien, Museen, Musikproduzenten oder Verlagen.
Ob ein Unternehmen abgabepflichtig ist, kann es bei der Künstlersozialkasse klären lassen.
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