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Bund gibt Zuschüsse für Ladesäulen

Ein neues Förderprogramm für öffentlich zugängliche Ladestationen können auch Unternehmen nutzen, die auf dem Firmenparkplatz eine Ladesäule für Elektroautos aufstellen möchten.

Mit dem Bundesprogramm "Ladeinfrastruktur" unterstützt das Bundesverkehrsministerium den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen mit 200 Millionen Euro. Für den Aufbau von 10.000 Normalladestationen stehen weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden auch der Aufbau der Ladesäule, der Netzanschluss und die Montage. Darauf macht der Zentralverband des Deutschen Handwerks aufmerksam.

Förderanträge können private Investoren, Städte und Gemeinden seit 1. März 2017 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden. 

Voraussetzungen für die Förderung ist unter anderem

  • dass die Ladestation mindestens zwölf Stunden am Tag öffentlich zugänglich ist. Die volle Förderung kann man bekommen, wenn die Ladestation rund um die Uhr öffentlich zugänglich ist.
  • Die Ladestation muss mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Also zum Beispiel aus einer selbst betriebenen Photovoltaik-Anlage oder durch Nutzung eines Grünstrom-Liefervertrages.


Wer Interesse hat, sollte sich beeilen, denn die Fördergelder werden nach der Reihenfolge des Eingangs des Förderantrags vergeben – das sogenannte Windhundprinzip.  

Der ZDH macht darauf aufmerksam, dass auch Unternehmen, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe, die über ausreichend große und öffentlich zugängliche Kundenparkplätze oder Abstellflächen verfügen, die Förderung beantragen können. Solange die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind, können sie auch zum Laden der eigenen E-Fahrzeuge genutzt werden. 

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Wie viel Fördermittel gibt es?

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der maximale Förderbetrag wird nur bei ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit entsprechend bewilligt (24 Stunden/Tag an sieben Tagen/Woche).

• Normalladepunkte bis einschließlich 22 Kilowatt werden mit einem prozentualen Anteil von maximal bis zu 40 Prozent, höchstens jedoch mit 3.000 Euro pro Ladepunkt,
• Schnellladepunkte kleiner als 100 Kilowatt werden mit einem prozentualen Anteil von maximal bis zu 40 Prozent, höchstens jedoch mit 12.000 Euro pro Ladepunkt,
• Schnellladepunkte ab einschließlich 100 Kilowatt werden mit einem prozentualen Anteil von maximal bis zu 40 Prozent, höchstens jedoch mit 30.000 Euro je Ladepunkt,
• Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz werden mit einem prozentualen Anteil von maximal bis zu 40 Prozent, höchstens jedoch mit 5.000 Euro pro Standort und 
• Netzanschlüsse an das Mittelspannungsnetz werden mit einem prozentualen Anteil von maximal bis zu 40 Prozent, höchstens jedoch mit 50.000 Euro pro Standort gefördert.

Die Förderung von mehreren Ladepunkten an einer Ladestation(-säule) setzt voraus, dass diese gleichzeitig genutzt werden können.

Die Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 60 Prozent leisten. 

Ist die Ladestation nicht rund um die Uhr zugänglich, reduziert sich die Höhe der Zuwendung. (Quelle: BAV)

 

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Text: / handwerksblatt.de

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