(Foto: © Toll Collect)

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LKW-Maut: So funktioniert die Handwerkerausnahme ab 1. Juli

Seit dem 1. Juli gilt die LKW-Maut in Deutschland auch für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Für Handwerker gibt es großzügige Ausnahmen. Fragen dazu beantworten der ZDH und Toll Collect.

Seit dem 1. Juli 2024 werden auch LKW mit mehr als 3,5 Tonnen und bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) auf Bundesstraßen und Autobahnen mautpflichtig. Die Handwerksorganisationen konnten erreichen, dass es im Gesetz eine Handwerkerausnahme gibt. Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) jetzt berichtet, konnten in der Zwischenzeit viele Detailfragen mit den Behörden geklärt werden.

Zum Beispiel, dass die Handwerkerausnahme auch dann gilt, wenn der Fahrer nicht an der Produktion der Güter beteiligt war. Eine wichtige Regelung für das Bäcker-, Konditor oder Fleischerhandwerk. Wenn zum Beispiel ein Lieferant Brot und Brötchen zu den Filialen einer Bäckerei bringt, fällt das auch unter die Handwerkerausnahme. Die Handwerkerausnahme gilt aber immer nicht generell für den gesamten Betrieb, sondern ist auf jede einzelne Fahrt bezogen. "Fahrten, die die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, sind mautpflichtig", so Toll Collect.

Welche Nachweise brauchen Handwerker bei einer Mautkontrolle? Für den Nachweis für die Handwerkerausnahme eignen sich laut Toll Collect folgende Dokumente: Die Handwerks-/ Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache oder mit einer Übersetzung ins Deutsche vorgezeigt werden.

Die Mautpflicht für den Transporter, Pritschenwagen oder LKW greift übrigens nur, wenn das Zugfahrzeug mehr als 3,5 Tonnen tzGm hat. Nur dann wird das Gewicht des Anhängers mitgezählt und ist dann gegebenenfalls für die Höhe der Maut relevant.

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Fahrzeuge und Fahrzeugzüge sind bei Erreichen der entsprechendem tzGm mautpflichtig, wenn sie 

➢ Variante A: dem Gütertransport dienen (wie im Regelfall alle Transporter, Pritschenwagen und sonstige Lkw) oder 
➢ Variante B: für den Gütertransport genutzt werden. 
◼ Fahrzeuge gemäß Variante A sind auch im unbeladenen Zustand mautpflichtig. 
◼ Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (oder andere Spezialfahrzeuge gemäß Eintragungen in den Fahrzeugpapieren) dienen nicht dem Güterverkehr und sind nicht nach Variante A mautpflichtig. Werden mit ihnen jedoch Güter transportiert, tritt gemäß Variante B Mautpflicht ein.

Quelle: ZDH

Handwerkerausnahme ab 1. Juli 2024

Handwerker sind von der Mautpflicht ausgenommen. Sie können seit März ihre Fahrzeuge auf freiwilliger Basis bei Toll Collect melden, um Kontrollen beziehungsweise bürokratischen Aufwand zu vermeiden.  

Der ZDH hat zusammengefasst, wie die Handwerkerausnahme funktioniert:

Die Handwerkerausnahme greift, wenn Mitarbeitende eines Handwerksbetriebs mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) mautpflichtige Strecken nutzen und
➢ A: Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die notwendig sind, um die eigenen Dienst- und Werkleistungen auszuführen (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
➢ B: handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Achtung: Als nicht handwerklich, sondern industriell hergestellt gelten laut Toll Collect zum Beispiel Teigrohlinge oder Backwaren, "die in arbeitsteiligen Prozessen durch einen hohen Grad an Mechanisierung und Automatisierung in großen Mengen produziert werden, um in Filialen aufgebacken oder verkauft zu werden".

◼ Die Ausnahme kann im Grundsatz von jedem Handwerksbetrieb oder von vergleichbaren Berufen in Anspruch genommen werden, wenn eine der beiden im Gesetz genannten Voraussetzung in Hinblick auf die Fahrer/Fahrerinnen und auf das mitgeführte Material erfüllt ist: 
➢ A: Bei der ersten Möglichkeit der Ausnahme für die "Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen" zur Ausübung des Handwerks kann der Fahrer/die Fahrerin jede im Betrieb zur Ausübung des jeweiligen Handwerks beschäftigte Person sein. Also auch Hilfsarbeiter, Auszubildende und nicht nur Gesellinnen/Gesellen oder Meisterinnen/Meister.
➢ B: Beim zweiten Ausnahmetatbestand "Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern" ist nach Aussage des BMDV lediglich die Anstellung des Fahrers 
im Betrieb Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Ausnahme. In jedem Fall muss hier das beförderte Gut im eigenen Betrieb handwerklich hergestellt, repariert oder bearbeitet worden sein. Der Fahrer muss jedoch nicht direkt daran beteiligt gewesen sein.

Quelle: ZDH

➢➢Mehr Informationen zur Handwerkerausnahme gibt es auf der Website von Toll Collect

Handwerkerfahrzeuge melden Auf der Toll Collect-Website können Handwerker seit März ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Die Meldung ist freiwillig. Mit diesen Informationen können aber Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden, berichtet das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Fragen und Antworten zur Handwerkerausnahme

Was ist mit dem Transport von Gegenständen vom Kunden und zurück?

Die Handwerkerausnahme umfasst auch das Abholen von Gegenständen/Maschinen/Fahrzeugen vom Kunden durch einen Handwerksbetrieb zur Reparatur/Bearbeitung in seiner Werkstatt und der jeweilige Rücktransport.

Ich transportiere Abfälle. Kommt für die Fahrt die Handwerkerausnahme in Frage?

Auch Transporte zur Zwischenbearbeitung und zum Abtransport von bei handwerklichen Tätigkeiten anfallenden Abfallstoffen (etwa beim Kunden und auf Baustellen) fallen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, unter die Handwerkerausnahme. 

Ich transportiere Güter für andere Handwerksbetriebe, wie verhält es sich da?

Die Handwerkerausnahme gilt nicht für gewerbliche Transporte für Dritte, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb. Die Beförderung von Gütern darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit des Unternehmens sein.

Was ist mit Rückwegen und Leerfahrten?

Rückwege und Leerfahrten sind mautfrei, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit vorherigen oder nachfolgenden handwerklichen Tätigkeiten oder 
der Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern. Zum Beispiel, wenn ein Kfz-Betrieb ein Fahrzeug beim Kunden für die Reparatur abholt. 

Hinweis: Die Formulierung im Gesetzestext "wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt" bezieht sich nicht auf Transporte im Zuge der typischen handwerklichen Tätigkeit (Material-/Werkzeugtransport, Transport selbst hergestellter Waren). So soll der Speditionsverkehr ("entgeltlicher Transport von Gütern im fremden Auftrag, gewerblicher Güterkraftverkehr") von der Handwerkerausnahme ausgeschlossen werden. 

Wie verhält es sich bei gemischten Fahrten? 

Bei "gemischten" Fahrten wird auf den Schwerpunkt der Fahrt abgestellt. Dient die Fahrt überwiegend der Durchführung handwerklicher Tätigkeiten oder der Auslieferung handwerklich hergestellter Güter, ist sie mautfrei. Der nicht handwerkliche Teil der Fahrt darf nur von untergeordneter Bedeutung sein.

Gibt es eine Kilometerbeschränkung?

Nein, eine Kilometerbeschränkung gibt es nicht. (Im Unterschied zur Handwerkerausnahme im Tachografenrecht.)

Ich transportiere industriell gefertigte Güter - fällt das unter die Handwerkerausnahme?

Nein, die Handwerkerausnahme gilt nicht bei Fahrten, bei denen industriell gefertigte Güter lediglich ausgeliefert werden. Aber: Industriell hergestellte Baustoffe oder Geräte etc., 
die durch den Handwerksbetrieb auf der Baustelle oder beim Kunden genutzt oder verbaut werden, sind jedoch Materialien zur Ausübung des Handwerksberufes und 
können innerhalb der Ausnahme transportiert werden.

Mein Fahrer bringt die handwerklich hergestellten Güter zum Kunden, war aber an der Herstellung nicht beteiligt …

Für die Auslieferung handwerklich hergestellter Güter ist es nicht nötig, dass der Fahrer oder die Fahrerin an der Herstellung oder Bearbeitung der Güter beteiligt ist. Das betrifft zum Beispiel die Lebensmittelhandwerke. 

Mein Fahrzeug wiegt mehr als 7,5 Tonnen tzGm

Ab 7,5 Tonnen tzGm gibt es keine gesonderte Handwerkerausnahme. Hier sind alle Fahrzeuge, die dem Gütertransport dienen oder dafür genutzt sind, mautpflichtig.
Ausnahmen für Spezialfahrzeuge:
➢ Hinweise von Toll Collect für weitere Ausnahmen:
➢ Hinweise des BALM

Gilt die Handwerkerausnahme auch für ausländische Handwerker?

Ja, der Betrieb muss keine Niederlassung in Deutschland haben. Allerdings muss bei der Meldung von Handwerksfahrzeugen bei Toll Collect und bei Mautkontrollen Nachweise in deutscher Sprache oder mit einer Übersetzung ins Deutsche vorweisen können. Auch Transitfahrten durch Deutschland, die die Anforderungen an die Handwerkerausnahme erfüllen, sind von der Maut befreit.

Ich habe ein Fahrzeug gemietet, gilt die Handwerkerausnahme dann auch?

Die Handwerkerausnahme gilt auch für Mietfahrzeuge, wenn man die entsprechenden Nachweise hat. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge.

Mein Fahrzeug ist emissionsfrei und damit bis 31. Dezember 2025 mautbefreit. Soll ich es dennoch als Handwerksfahrzeug melden? 

Für dieses Fahrzeug gilt eine generelle Mautbefreiung. Toll Collect empfiehlt, das Fahrzeug als mautbefreit aufgrund des generellen Befreiungsgrundes zu registrieren.

Quelle: ZDH; Toll Collect

Tipp: Wenn Fahrzeuge in der Regel nicht unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind, empfiehlt Toll Collect den Einbau eines Fahrzeuggeräts (OBU). Die Fahrzeuggeräte können je nach Bedarf ein- oder ausgeschaltet werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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