Ab Januar 2019 möchte das Bundesarbeitsministerium die Gleitzone auf 1.300 Euro brutto anheben. (Foto: © bartusp/123RF.com)

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Mehr Netto für Geringverdiener

Betriebsführung

Die Gleitzone steigt von 850 auf 1.300 Euro. Geringverdienern soll Mehrarbeit schmackhaft gemacht werden, damit sie im Alter besser abgesichert sind.

Geringverdiener, die innerhalb der Gleitzone zwischen 450,01 und 850 Euro brutto im Monat bekommen, zahlen aktuell weniger Sozialbeiträge. Der Arbeitgeber hingegen zahlt seine Beiträge in voller Höhe. Im Vergleich zu einem voll sozialversicherungspflichtigen Job ab 850,01 Euro bleibt daher für den Arbeitnehmer mehr Netto übrig.

Gleitzone bis 1.300 Euro

Ab 1. Juli 2019 wird die Gleitzone für diese sogenannten Midijobs auf 1.300 Euro brutto steigen. Diese Änderung steht unter anderem im Rentenpaket des Bundesarbeitsministeriums. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will so sicherstellen, dass die reduzierten Beiträge in der Gleitzone, die dann sozialversicherungsrechtlicher Einstiegsbereich heißt, nicht zu weniger Rente führen.  

Was bedeutet das für Arbeitgeber? "Arbeitgeber können ab Juli 2019 damit planen, dass Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte bis 1.300 Euro brutto weniger Sozialabgaben zahlen müssen", sagt Ecovis-Steuerberaterin Doreen Sorge in Magdeburg.

Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Von der Neuregelung werden also Geringverdiener, Teilzeitbeschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren, sagt die Steuerberaterin. "Arbeitnehmer, die zwischen 850,01 und 1.300 Euro verdienen, haben ab Januar 2019 mehr Geld in der Tasche, ohne dass der Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung gewährt", betont Doreen Sorge. Es gäbe auch einen zusätzlichen Vorteil für Arbeitgeber: "Lassen sich Geringverdiener von Mehrarbeit überzeugen, lässt sich die aufwendige Suche nach neuen Mitarbeitern elegant abkürzen."

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Quelle: Ecovis

Hintergrund: 

Arbeitgeber eines Midijobbers zahlen den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Der Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, er ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. (Quelle: Minijobzentrale)

 

Text: / handwerksblatt.de

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