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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Das erfolgreiche Bestehen der Meisterprüfung kann zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Deshalb sollten sich selbstständige Handwerker mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. (Foto: © gwolters/123RF.com)
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September 2019
Selbstständige Handwerker sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. In der Regel werden sie dort automatisch gemeldet. In machen Fällen müssen sie selbst aktiv werden.
Selbstständige Handwerker beispielsweise sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. In der Regel reicht dafür, dass sie in der Anlage A der Handwerksrolle eingetragen sind. In manchen Fällen müssen sie jedoch selbst aktiv werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) in Berlin.
In der Regel teilen die Handwerkskammern der Rentenversicherung Eintragungen in die Handwerksrolle automatisch mit.
Aber es gibt auch Ausnahmen - und die müssen selbst aktiv werden. Wer zum Beispiel seinen bisherigen Nebenbetrieb künftig als Hauptbetrieb führt, muss sich innerhalb von drei Monaten bei seinem Rentenversicherungsträger melden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
Betroffen sind außerdem auch Inhaber eines Handwerksbetriebs, die den Meistertitel als Befähigungsnachweis für das Führen eines eigenen Unternehmens erst später erlangen und bis dahin einen Meister als Betriebsleiter beschäftigen.
Aufgrund einer Rechtsänderung sind die Handwerkskammern in diesen Fällen nämlich nicht mehr verpflichtet, den nachträglich erworbenen Meistertitel in der Handwerksrolle einzutragen.
Da das Erlangen des Meistertitels also zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung führen kann, sollten selbstständige Handwerker sich mit ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, so der Rat der DRV. So können sie Geldbußen und Beitragsnachforderungen vermeiden.
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