Landesregierung beschließt Tarifentgeltsicherungsgesetz
Öffentliche Aufträge des Landes sollen NRW künftig nur an Betriebe vergeben werden, die die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zahlen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Landesregierung jetzt beschlossen.
Öffentliche Aufträge des Landes Nordrhein-Westfalen sollen in Zukunft ausschließlich an Unternehmen gehen, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen. Dazu hat die Landesregierung das Tarifentgeltsicherungsgesetz verabschiedet. Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen für Vergaben ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleistungen und 100.000 Euro für Bauleistungen gelten.
Das Wirtschaftsministerium hatte das Gesetz gemeinsam mit dem Arbeitsministerium erarbeitet. "Die Regelung gilt für Betriebe aus Branchen, in denen viele öffentliche Aufträge vergeben werden und in denen untertarifliche Bezahlung den Wettbewerb verzerrt", so die Landesregierung. Das betrifft auch Nach- und Verleihunternehmen. Um Unternehmen nicht unnötig zu belasten, sei das Gesetz bürokratiearm angelegt.
Digitale Umsetzung und Kontrolle
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die neuen Vorgaben für das Land NRW und für die seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften gelten. Für nordrhein-westfälische Städte, Kreise, Gemeinden und Kommunalverbände und die überwiegend von ihnen finanzierten oder ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften ändert sich die Rechtslage nicht. Die bisherigen Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes werden in das neue Gesetz übertragen.
Die Umsetzung und Kontrolle sollen digital erfolgen. Dafür soll ein digitales Portal zur Verfügung stehen, über das die Unternehmen ihre Verpflichtungserklärung zur Zahlung der Mindestentgelte abgeben und Informationen sowie Unterstützungsangebote erhalten können. Eine Prüfstelle soll bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen entstehen.
Anlassbezogene Prüfung
Die Prüfstelle soll anlassbezogen prüfen, ob Auftragnehmer sowie Nach- und Verleihunternehmen die Pflichten zur Zahlung der geregelten Mindestentgelte erfüllen. Die Prüfungen erfolgen bei nicht tarifgebundenen Unternehmen. Wegen bundesrechtlicher Vorgaben müssen Betriebe bereits jetzt die entsprechenden Unterlagen vorhalten. An den Branchentarifvertrag gebundene Unternehmen werden nicht geprüft und werden von Nachweispflichten befreit.
"Wenn ein öffentlicher Auftrag vergeben wird – etwa für den Bau einer Schule – soll nicht der billigste Anbieter gewinnen, sondern ein Unternehmen, das seine Beschäftigten fair nach Tarif bezahlt. Wer gute Löhne zahlt, sichert Fachkräfte, stärkt die Kaufkraft vor Ort und sorgt für nachhaltigen Wettbewerb. Genau das leistet das Tarifentgeltsicherungsgesetz", sagt Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).
Unternehmen nicht unnötig belasten
"Gerade die Betriebe hier bei uns in Nordrhein-Westfalen profitieren, wenn wir den Unterbietungswettbewerb auf Kosten des Lohns unterbinden. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass Beschäftigte im Rahmen öffentlicher Aufträge des Landes angemessen entlohnt werden und Wettbewerb nicht auf ihren Schultern ausgetragen wird. Genauso klar ist für uns aber auch: Unternehmen dürfen nicht unnötig belastet werden", erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben