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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Das generelle Betriebsverbot für gewerbliche Drohnen außerhalb der Sichtweite wird aufgehoben. (Foto: © Warongdech Thaiwatcharamas/123RF.com)
Vorlesen:
Februar 2017
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat dem Kabinett eine "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" vorgelegt. Damit wird der Einsatz gewerblicher Drohnen erleichtert.
Drohnen bieten ein großes Potenzial, auch für Handwerker. Sie können damit etwa Fotos und Videos schwer zugänglicher Objekte erstellen. So werden keine Leitern, Gerüste oder Absturzsicherungen benötigt.
Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird aber auch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und den Schutz der Privatsphäre zu verbessern, hat Dobrindt am 18. Januar 2017 eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht.
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Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.
Andere wesentliche Regelungen der Verordnung sind:
Die Verordnung wird an den Bundesrat weitergeleitet.
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