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Online-Seminar zum Widerrufsbutton auf der Website

Wer einen Online-Shop betreibt oder den Kunden ein Buchungssystem für Termine anbietet, muss grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Website bereitstellen. Dazu bieten die Handwerkskammern ein Online-Seminar am 24. November.

Wer einen B2C-Online-Shop betreibt oder für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit bietet, einen Service oder einen Termin online zu buchen, muss seit dem 19. Juni 2026 grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Website bereitstellen, sofern für Kunden ein Widerrufsrecht besteht. Dies kann auch die Online-Buchung von Friseurterminen betreffen.

Mit Hilfe der elektronischen Widerrufsfunktion sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Gemeint sind mit diesen Verträgen auch simple Online-Einkäufe und Buchungen von jeglichen Leistungen.

In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung erfahren interessierte Handwerksunternehmerinnen und -unternehmer, welche rechtlichen Aspekte beim Implementieren der elektronischen Widerrufsfunktion zu beachten sind.

Inhalte des Webseminars am 24. November:

• Die neuen gesetzlichen Pflichten

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• Das Widerrufsrecht und seine Ausnahmen

• Unterschiedliche Anwendungsfälle: Produkte kaufen, Dienstleistungen buchen oder Termine vereinbaren

• Was ist bei der Gestaltung des Widerrufsbuttons zu beachten?

• Welche Informationspflichten bestehen?

• Was droht bei Verstößen?

Infos zur Veranstaltung

Wann: 24. November, 11 bis 12 Uhr

Wo: Online 

Anmeldung: Melden Sie sich hier an

Veranstalter: Gemeinsame Veranstaltung von Betriebsberatern und Beratern für Innovation und Technologie auch mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung verschiedener Handwerkskammern, Fachverbände und Kreishandwerkerschaften.

Quelle: HwK Koblenz

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Text: / handwerksblatt.de

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