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HWK des Saarlandes | Oktober 2026
Dokumente sicher und effizient verwalten
In diesem Handwerkskammer-Seminar lernen die Teilnehmer, digitale Geschäftsunterlagen rechtssicher, strukturiert und effizient zu verwalten.
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Vorlesen:
21. Oktober 2026
Wer einen Online-Shop betreibt oder den Kunden ein Buchungssystem für Termine anbietet, muss grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Website bereitstellen. Dazu bieten die Handwerkskammern ein Online-Seminar am 24. November.
Wer einen B2C-Online-Shop betreibt oder für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit bietet, einen Service oder einen Termin online zu buchen, muss seit dem 19. Juni 2026 grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Website bereitstellen, sofern für Kunden ein Widerrufsrecht besteht. Dies kann auch die Online-Buchung von Friseurterminen betreffen.
Mit Hilfe der elektronischen Widerrufsfunktion sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Gemeint sind mit diesen Verträgen auch simple Online-Einkäufe und Buchungen von jeglichen Leistungen.
In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung erfahren interessierte Handwerksunternehmerinnen und -unternehmer, welche rechtlichen Aspekte beim Implementieren der elektronischen Widerrufsfunktion zu beachten sind.
• Die neuen gesetzlichen Pflichten
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Wann: 24. November, 11 bis 12 Uhr
Wo: Online
Anmeldung: Melden Sie sich hier an
Veranstalter: Gemeinsame Veranstaltung von Betriebsberatern und Beratern für Innovation und Technologie auch mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung verschiedener Handwerkskammern, Fachverbände und Kreishandwerkerschaften.
Quelle: HwK Koblenz
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