Zum Prüfungsausschuss gehören auch Lehrkräfte der beruflichen Schulen. Sollten Prüfungen in die Sommerferien fallen, geht der Berufsschullehrerverband BvLB davon aus, dass sie zum Wohle der Auszubildenden das Ehrenamt wahrnehmen.

Zum Prüfungsausschuss gehören auch Lehrkräfte der beruflichen Schulen. Sollten Prüfungen in die Sommerferien fallen, geht der Berufsschullehrerverband BvLB davon aus, dass sie zum Wohle der Auszubildenden das Ehrenamt wahrnehmen. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Corona: Pragmatische Lösungen zum Wohle der Berufsschüler

Unter Umständen werden wegen des Corona-Virus abgesagte Prüfungen noch in die Sommerferien fallen. Der ZDH appelliert an die Lehrkräfte der Berufsschulen, dennoch daran teilzunehmen. Der BvLB geht davon aus, dass sich die Pädagogen gegenüber ihren Schülern verpflichtet fühlen.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind auch Prüfungen in der dualen Berufsausbildung verschoben worden. Bis zum 24. April sollten alle Prüfungstermine zunächst ausgesetzt werden. Das empfiehlt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Dies sei in Einklang mit den aktuell geltenden Kontakteinschränkungen. Nach dem 24. April sollten bereits terminierte Prüfungen wie geplant durchgeführt werden. Dabei seien jedoch die Vorschriften zum Infektionsschutz zu berücksichtigen. Abgesagte Prüfungstermine sollten spätestens ab Juni 2020 nachgeholt werden.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchuerringZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuerring

"Das Handwerk appelliert an seinen Partner Berufsschule, die zügige Wiederaufnahme der Prüfungsaktivitäten aktiv zu unterstützen", so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Die Länder werden vor allem darum gebeten, Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer für die Abnahmen von Nachholprüfungen zur Verfügung zu stellen, auch wenn diese unter Umständen schon in Schulferienzeiten fallen.

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Prüfer ist ein Ehrenamt

Die Sommerferien beginnen in einigen Bundesländern bereits im Juni. Den Anfang macht Mecklenburg-Vorpommern am 22. Drei Tage später starten sie in Berlin, Brandenburg und Hamburg. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ziehen am 29. Juni nach. "Für diese Bundesländer wird es schon knapp werden", spekuliert Eugen Straubinger, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB). Allerdings sei die Teilnahme an Kammerprüfungen ein Ehrenamt. "Viele Lehrkräfte dürften sich gegenüber ihren Schülern verpflichtet fühlen, dass sie erfolgreich zu einem Abschluss kommen. Insofern nehme ich an, dass sie dieses Ehrenamt auch in den Ferien ausüben werden." Die Schule könne sie dazu allerdings nicht zwingen, sondern ihnen die Teilnahme nur empfehlen. Unter Umständen kommen allen an den Kammerprüfungen Beteiligten – also neben den Lehrkräften auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter – die neuen Regelungen des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes zu Gute. "Dort ist ja festgehalten, dass gegebenenfalls nur zwei statt drei die Prüfung abnehmen können."

Bekannt für pragmatische Lösungen

"Die Berufsbildner haben sich noch niemals pragmatischen Lösungen zum Wohle ihrer Schülerinnen und Schüler entgegengestellt", erwidert Joachim Maiß, ebenfalls Vorsitzender des BvLB. Die Berufsschulen werden ihrer Verantwortung in der dualen Berufsausbildung auf der Basis der Möglichkeiten, die das Infektionsschutzgesetz und die aktuellen rechtlichen Einschränkungen erlauben, nachkommen. Dabei müsse neben der Umsetzung der Prüfungen die Sicherheit der Prüflinge und der Prüfer gewährleistet sein. "Die Zahl der verfügbaren Prüfer wird sicher aber durch ein hohes Maß an Prüfern aus dem Bereich der Risikogruppen begrenzt. Man wird pragmatische Lösungen für die Prüfungsorganisation finden müssen, aber dafür sind Kammern und Berufsbildner bekannt." 

Text: / handwerksblatt.de

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