Datenschutzgesetz

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Rechtssicherheit beim Datenschutz

Der Bundestag hat am 27. April das neue Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Das Handwerk begrüßt, dass es Rechtssicherheit für seine Betriebe bringt.

Das Datenschutz-Niveau soll 2018 europaweit vereinheitlicht werden. Deshalb hat der Bundestag ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verabschiedet, mit dem entsprechende EU-Vorgaben umgesetzt werden. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, es beende die "Rosinenpickerei", etwa für US-Unternehmen mit niedrigen Datenschutzstandards, die ihre Dienste in Europa anbieten. Datenschützer und die Opposition äußerten allerdings Bedenken gegen die Reform, die noch vom Bundesrat gebilligt werden muss.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt nahezu unverändert. Das Gesetz beschränkt sich auf Klarstellungen der europäischen Vorgaben. Außerdem werden die Gestaltungsspielräume genutzt, um die bisherige Rechtslage zu erhalten. Allerdings wurden die Anforderungen für die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht modernisiert. Die Forderung des Handwerks, den Schwellenwert von zehn auf 20 Beschäftigte, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von Daten betraut sind, anzuheben, fand keine Berücksichtigung. Das BDSG wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Bis dahin sind auch die Länder verpflichtet, ihre Landesdatenschutzgesetze, die für die öffentlich-rechtlichen Handwerksorganisationen gelten, an die europäischen Vorgaben anzupassen.

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Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke erklärte dazu: "Mit der Reform des Datenschutzrechts macht der Bundestag den Weg frei für ein modernes Datenschutzrecht. Dabei ist es gelungen, Gestaltungsspielräume der europäischen Vorgaben zu nutzen, um bewährte Aspekte des bisherigen Rechts aufrechtzuerhalten. Diese Balance sorgt auch bei Handwerksbetrieben für die notwendige Rechtssicherheit."

Nun seien die Länder am Zug. Die Anpassung des Datenschutzes der Länder an das Europarecht müsse sich an die Reform des BDSG anlehnen. "Ein rechtlicher Flickenteppich unterschiedlicher Landesgesetze würde das Ziel eines einheitlichen Datenschutzes in Europa konterkarieren. Das wäre der falsche Weg", betonte Schwannecke.

Text: / handwerksblatt.de

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