Die Preise in der Gastronomie würden zum Jahreswechsel deutlich steigen, würde die Mehrwertsteuer dann wieder bei 19 Prozent liegen.

Die Preise in der Gastronomie würden zum Jahreswechsel deutlich steigen, würde die Mehrwertsteuer dann wieder bei 19 Prozent liegen. (Foto: © dolgachov/123RF.com)

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Reduzierte Mehrwertsteuer: Sachsen setzt sich für Verlängerung ein

Betriebsführung

Sachsen will per Bundesratsinitiative eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsatzes von sieben Prozent in der Gastronomie erreichen - für drei Jahre. Das würde die Cafés und Restaurants vor einer erneuten Kostenerhöhung schützen, ist das Handwerk überzeugt.

Die zu Corona eingeführte befristete Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie droht zum Jahresende auszulaufen. Doch es werden immer mehr Stimmen auch innerhalb der Politik laut, die sich für eine Verlängerung oder sogar eine Entfristung dieser Sonderregelung einsetzen. Die Gastronomie zählt neben dem Einzelhandel zu den Branchen, die aktuell stark unter den gestiegenen Einkaufspreisen leiden.

Die Landesregierung von Sachsen hat deshalb heute (12. September) bekannt gegeben, dass sie sich im Bundesrat für eine auf drei Jahre befristete Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer von sieben Prozent (statt 19) in Cafés und Restaurants einsetzt. Gleichzeitig wird eine umfassende Umsatzsteuerreform gefordert.  

"Gastronomie- und Tourismusbetriebe sind wichtige Wirtschaftsfaktoren, insbesondere im ländlichen Raum. Die anhaltend hohe Inflation sowie die gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten belasten viele Unternehmen sehr", sagte Staatskanzleichef Oliver Schenk. Eine Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes könne die Betriebe vor erneuten Kostenerhöhungen schützen und weitere Schließungen vermeiden.

Betriebe würden vor einer erneuten Kostenerhöhung geschützt

Der Sprecher des Sächsischen Handwerkstages, Dr. Andreas Brzezinski, begrüßte die Entscheidung. Auch Lebensmittelhandwerker wie Bäcker, Konditoren und Fleischer, die Bistro-Leistungen in ihren Geschäften anbieten, seien durch eine anhaltend hohe Inflation und gestiegene Energie- und Rohstoffkosten besonderen Belastungen ausgesetzt, ohne sich wirtschaftlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt zu haben. "Im Falle einer vorläufigen Beibehaltung der Umsatzsteuerbegrenzung auf sieben Prozent über das Jahr 2023 hinaus würden auch die betreffenden Betriebe aus dem Nahrungsmittelhandwerk zumindest vor einer erneuten Kostenerhöhung geschützt."

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Statt einer unbefristete Verlängerung möchte Sachsen lieber das Umsatzsteuerrecht vereinfachen und entbürokratisieren. "Das Umsatzsteuersystem in Deutschland ist zu kompliziert und von zu vielen Ausnahmen geprägt. Bevor weitere Ausnahmen dauerhaft hinzukommen, muss die Bundesregierung eine wirkliche Reform und Entbürokratisierung des bestehenden Umsatzsteuersystems auf den Weg bringen", so Schenk weiter.  

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Text: / handwerksblatt.de

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