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Energieeffizienz in Unternehmen: Bürokratieabbau geplant

Effizienzvorgaben für Unternehmen und die öffentliche Hand werden verringert: Der Fokus von Wirtschaftsministerin Reiche liegt jetzt auf besonders energieintensiven Betrieben.

Das Bundeskabinett hat am 24. Juni den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Entwurf passt die Effizienzvorgaben für Unternehmen und die öffentliche Hand an. Er dient der Umsetzung von EU-Recht.

Für Unternehmen besonders relevant: Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen soll künftig erst ab einem jährlichen Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden gelten. Und die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt.

Verbindliche Anforderungen sollen damit stärker auf besonders energieintensive Betriebe konzentriert werden. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erklärte dazu: "Energieeffizienz senkt Kosten, stärkt die Versorgungssicherheit und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Deshalb setzen wir auf zielgerichtete statt auf pauschale Vorgaben und konzentrieren verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe." Am Ende bedeute dies eine Entlastung der Wirtschaft von mehr als drei Milliarden Euro, so Reiche.

Auch für Rechenzentren sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor. Für neue Rechenzentren soll die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Zudem wird die Frist, bis zu der Betreiber den Stromverbrauch bilanziell vollständig durch Strom aus erneuerbaren Energien decken müssen, um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verschoben.

Deutschland will nach Angaben der Bundesregierung weiterhin seinen Beitrag zu den europäischen Energieeffizienzzielen leisten. Die Gesetzeslage werde entsprechend angepasst und an die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie angeglichen.

DIHK: Schwellenwerte, Fristen und Zusatzanforderungen wurden entschärft

Die Industrie begrüßt die Änderungen. Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer DIHK, Peter Adrian, sagt:  "Das Gesetz streicht oder entschärft zahlreiche Schwellenwerte, Fristen und Zusatzanforderungen, die die Vorgängerregierung eingefügt hat. Das ist eine erhebliche Erleichterung für die betroffenen Unternehmen, insbesondere für den ohnehin akut durch Bürokratie belasteten Mittelstand."

Allerdings geht Adrian der Bürokratieabbau nicht weit genug. "Der Entwurf enthält weiterhin überschießende Anforderungen, wachstumshemmende Vorgaben und praxisferne Regelungen. Diese sollten im weiteren Verfahren weiter reduziert werden."

Deutliche Vereinfachungen seien durch die Bündelung und Harmonisierung von Datenerhebungs-, Berichts- und Meldepflichten möglich. "Zudem sollte sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene für einen vereinfachten, wachstumsförderlichen und praxisgerechten Rechtsrahmen einsetzen", so der DIHK-Präsident.

Die geplanten Änderungen im Überblick

Abwärme:

Die bisherigen Pflichten für Unternehmen werden angepasst. Die Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme entfällt. Die Meldepflicht für Abwärmepotenziale soll auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert werden.

Rechenzentren:

Die Mindesteffizienzanforderungen werden angepasst. Für bestehende Rechenzentren werden die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität, der sogenannte PUE-Wert, moderat angehoben. Für neue Rechenzentren wird die Übergangsfrist zur Einhaltung der PUE-Vorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert.

Erneuerbare Energien:

Betreiber von Rechenzentren müssen den Stromverbrauch bilanziell erst ab dem 1. Januar 2030 vollständig durch Strom aus erneuerbaren Energien decken.

Abwärmenutzung bei Rechenzentren:

Abwärme muss nur genutzt werden, wenn ein Wärmenetz vorhanden ist. Damit setzt der Entwurf Teile der nationalen Rechenzentrumsstrategie um.

Energieeffizienzziele:

Die Formulierung der Energieeffizienzziele wird an europäische Vorgaben angeglichen. Die bisherigen nationalen gesetzlichen Zielvorgaben sind nach Angaben der Bundesregierung nicht durch die EU-Energieeffizienzrichtlinie gefordert.

EU-Recht: 

Mit dem Gesetzentwurf werden weitere Vorschriften der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; DIHK

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Text: / handwerksblatt.de