Bei einem Langzeitkonto spart der Arbeitnehmer ein Arbeitszeitguthaben an, um später eine längere bezahlte und sozialversicherte Freistellung zu erhalten.

Bei einem Langzeitkonto spart der Arbeitnehmer ein Arbeitszeitguthaben an, um später eine längere bezahlte und sozialversicherte Freistellung zu erhalten. (Foto: © lightwise/123RF.com)

Vorlesen:

Sabbatjahr: Das muss man dabei beachten

Betriebsführung

In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Betriebe sich überlegen, wie sie Mitarbeiter binden. Viele träumen von einer beruflichen Auszeit, dem sogenannten Sabbatjahr. Auch Arbeitgeber können davon profitieren. Ein Experte erklärt die Details.

Im öffentlichen Dienst gibt es ein Recht auf ein Sabbatical. Das ist in der Privatwirtschaft zwar anders, aber auch hier gewinnen berufliche Auszeiten auf Wunsch an Bedeutung.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum Beispiel eine Weiterbildung, die Pflege von Angehörigen oder die Verwirklichung persönlicher Träume wie einer lang ersehnten Weltreise. Welche verschiedenen Modelle für Sabbaticals es gibt und welche rechtlichen Aspekte Arbeitgeber bei der Planung beachten sollten, erklärt Rechtsanwalt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was sind Sabbaticals?

Das Konzept des Sabbatjahres, auch als Sabbatical bekannt, bezeichnet eine längere Pause vom Arbeitsleben. Während dieser vorübergehenden Auszeit erhält der Angestellte weiterhin sein monatliches Einkommen, welches er durch vorherige Arbeitsleistung erworben hat. Dabei wird Arbeitszeit in einem Langzeitkonto angesammelt. Dieses Arbeitszeitguthaben kann anschließend für eine längere Befreiung von den beruflichen Pflichten genutzt werden.

Welche Vorteile haben Sabbaticals?

Die Einführung von Sabbaticals kann für Arbeitgeber verschiedene Vorteile mit sich bringen. Es ermöglicht, Mitarbeiter während Zeiten geringerer Auftragslage zu entlasten. Darüber hinaus erhalten Angestellte die Gelegenheit, neue Fähigkeiten und Erfahrungen zu erwerben, während sie gleichzeitig eine Auszeit vom beruflichen Alltag nehmen. Dies kann die Vereinbarkeit von Beruf und familiären Verpflichtungen verbessern, was die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen stärkt. Unternehmen haben auch die Möglichkeit, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, indem sie ihren Mitarbeitern eine ausgewogene Work-Life-Balance ermöglichen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Was muss bei der Regelung von Sabbaticals beachtet werden?

Bei der vertraglichen Gestaltung eines Sabbaticals sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem die Methode, wie die Arbeitszeit für die Auszeit angespart wird, die mögliche Dauer der Sabbatical-Phase, Regelungen zur Vergütung während dieser Phase sowie Fragen bezüglich Versicherungen und weiteren Formen der Absicherung. Außerdem sollten einbezogen werden, welche zusätzlichen Leistungen der Arbeitgeber anbietet, zum Beispiel betriebliche Altersvorsorge.

Des Weiteren sollte geklärt werden, welche Position und Aufgaben der Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr übernimmt und wie mögliche Vorbereitungen für den Fall einer vorzeitigen Rückkehr getroffen werden können. Selbst bei einer vorzeitigen Beendigung eines Sabbaticals, beispielsweise wegen außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel der Corona-Pandemie, können rechtliche Regelungen relevant sein. Manchmal ist auch die Möglichkeit eines Sabbaticals kollektivrechtlich festgelegt, etwa durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag.

Wie kann ein Sabbatical umgesetzt werden?

Es gibt verschiedene Wege, um ein Sabbatical umzusetzen. Eine Möglichkeit ist das Langzeitkonto. Dabei spart der Arbeitnehmer Arbeitszeitguthaben an, um später eine längere bezahlte und sozialversicherte Freistellung zu erhalten.

Eine andere Lösung ist das Teilzeitmodell, bei dem die Arbeitszeit zeitlich begrenzt reduziert wird, zum Beispiel als Brückenteilzeit. Dabei arbeitet der Mitarbeiter über die vertraglich festgelegte Zeit hinaus.

Alternativ dazu besteht auch die Option des unbezahlten Urlaubs. Hierbei erhält der Arbeitnehmer während seiner Auszeit keine Vergütung und ist von der Arbeit freigestellt.

Quelle: HMS. Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: