Schornsteinfeger bringen Hausbesitzer nicht in Gefahr einer Corona-Infektion, sagt das VG Hannover. Die müssen ihnen gar nicht begegnen.

Schornsteinfeger bringen Hausbesitzer nicht in Gefahr einer Corona-Infektion, sagt das VG Hannover. Diese müssten ihnen gar nicht begegnen. (Foto: © adrenalinapura/123RF.com)

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Schornstein­feger dürfen auch in der Pandemie Anlagen prüfen

Betriebsführung

Auch Personen mit erhöhtem Covid-Infektions­risiko müssen den Schornstein­feger­ arbeiten lassen. Das ist zumutbar, sagt das Verwaltungsgericht Hannover.

Immobilien­eigentümer müssen ihre Heizungs­anlagen und Abgaswege regelmäßig vom Schornstein­feger überprüfen lassen. Das gilt auch in der Corona-Pandemie. Die Hausbesitzer können den Termin nicht wegen einer möglichen Ansteckungs­gefahr absagen, selbst wenn sie zu einer Risiko­gruppe gehören. Das hat das Verwaltungs­gericht Hannover entschieden.

Der Fall

Die Eigentümer wollten den Termin zur Überprüfung ihrer Abgas­anlagen verschieben. Sie begründeten dies damit, dass sie zu einer Covid-Risiko­gruppe gehören. Der Bezirks­schornstein­feger und die zuständige Behörde lehnten eine Verlegung des Termins jedoch ab. Sie meinten, dass die Corona-Schutz­maßnahmen ausreichten.

Die Hausbesitzer ließen zwei Fristen für die Überprüfung verstreichen. Daraufhin erhielten sie einen kosten­pflichtigen Bescheid, der sie aufforderte, die Überprüfung zu veranlassen. Das taten sie schließlich auch, aber klagten gegen die gebühren­pflichtige Anordnung.

Das Urteil

Das Verwaltungs­gericht wies die Klage ab. Schornstein­feger­arbeiten seien nicht verzichtbar und auch in der Pandemie zumutbar. Die Überprüfung diene der Betriebs- und Brand­sicherheit der Anlage. Für den Infektions­schutz sei es ausreichend, wenn der Schornstein­feger und seine Mitarbeiter Handschuhe sowie Mund-Nase-Schutz verwendeten. Die Eigentümer müssten während der Arbeiten außerdem nicht anwesend sein.

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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 9. November 2020, Az. 13 A 4340/20, nicht rechtskräftig

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Text: / handwerksblatt.de