Soforthilfen in Brandenburg

Soforthilfen in Brandenburg (Foto: © orcea david/123RF.com)

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Corona: Soforthilfe in Brandenburg

Das Land Brandenburg hat ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler aufgelegt. Für sie fließen bis zu 60.000 Euro, wenn sie durch die Corona-Krise in Schieflage kommen. 

Kein Kredit, sondern ein NICHT rückzahlbarer Zuschuss sollen Brandenburger Mittelständler und Freiberufler in finanziellen Notlagen bekommen. Ist die Existenz akut bedroht, fließen abhängig von der Zahl der Mitarbeiter:

  • bis zu 2  Erwerbstätige  bis zu   5.000,- EUR,
  • bis zu 5  Erwerbstätige   bis zu 10.000,- EUR,
  • bis zu 15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,
  • bis zu 50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

Zuständig ist die ILB, die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Sie überweist das Geld kurzfristig auf das Konto, wenn die Unterlagen eingetroffen sind. Startschuss ist voraussichtlich der 25. März 2020, Anträge können gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) stellen, die die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite der ILB veröffentlicht.

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Neben dieser Maßnahme wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm ("KoSta") zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.

Text: / handwerksblatt.de

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