Foto: © auremar/123RF.com
HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Auf Antrag des Arbeitgebers kann die Krankenkassen die Beiträge zur Sozialversicherung erneut stunden. (Foto: © vladimir voronin/123RF.com)
Vorlesen:
Februar 2022
Betriebe, die wegen der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten sind, können erneut eine vereinfachte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen – diesmal für Februar bis April 2022.
Gerät ein Unternehmen in Folge der Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage, kann es erneut eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge im vereinfachten Verfahren beantragen. Das meldet der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Demnach können die Beiträge für die Monate Februar bis April 2022 im vereinfachten Verfahren längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 unter den gleichen Voraussetzungen gestundet werden, wie dies bereits für die Beiträge bis einschließlich zum Juni 2021 praktiziert wurde. Voraussetzung ist, dass Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen III Plus und IV) beantragt, aber noch nicht erhalten wurden und sich der Betrieb in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet.
Es werden keine Stundungszinsen oder Sicherheitsleistungen verlangt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen den betroffenen Unternehmen bis Ende Mai 2022 weitgehend zugeflossen sind. Weiterhin gilt, dass vorrangig die angesprochenen Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes zu nutzen und entsprechende Anträge vor dem Stundungsantrag – soweit dies möglich ist – zu stellen sind.
Bestehende Ratenzahlungen, die angesichts der aktuellen Situation nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, können für den oben genannten Zeitraum entsprechend nachjustiert werden. Die im Falle beantragter Kurzarbeit auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge sind nach Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit unverzüglich an die Einzugsstellen weiterzuleiten.
Der Antrag muss an die Krankenkassen gerichtet werden, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebs versichert sind. Das heißt: Sind die Beschäftigten bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muss der Antrag an jede Krankenkasse separat gestellt werden. Ein Musterformular finden Sie > hier als PDF oder anschließend als Text.
Musterschreiben des GKV-Spitzenverbandes für den Antrag auf Stundung der Beiträge Name des Betriebs
Anschrift des Betriebs
Kontaktdaten des Betriebs (Ansprechpartner, Telefon, Mailadresse)
Betriebsnummer des Betriebs
Anschrift der Krankenkasse / Einzugsstelle
Antrag auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation in Deutschland ist unser Unternehmen angesichts deutlicher Umsatz- und Gewinneinbrüche in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten. In der Folge sind wir aktuell nicht in der Lage, unseren Beitragszahlungsverpflichtungen nachzukommen. Insofern stellt die Beitragszahlung gegenwärtig eine erhebliche Härte für unser Unternehmen dar.
Wir beantragen daher, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für den Beitragsmonat Februar 2022 zu stunden.
Soweit aufgrund von bereits in der Vergangenheit eingeräumten Beitragsstundungen gestundete Beiträge ratierlich zurückzuzahlen sind, bitten wir, die Raten- und Tilgungsvereinbarung anzupassen und für diesen Monat die Rate(n) auszusetzen oder zumindest zu ermäßigen.
Die gestundeten Beiträge werden wir spätestens zusammen mit den Beiträgen für den Mai 2022 nachentrichten, die am 27. Mai 2022 fällig werden.
Die seitens des Bundes und der einzelnen Länder zur Verfügung gestellten Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in Form der vereinbarten Wirtschaftshilfen für die von der Pandemie betroffenen Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen haben wir bereits beantragt bzw. werden wir zeitnah beantragen; dies betrifft insbesondere die Überbrückungshilfe III Plus und IV. Uns ist bewusst, dass wir diese zur Erfüllung unserer Beitragszahlungsverpflichtungen für Februar 2022 zu verwenden haben.
Sofern in unserem Unternehmen Kurzarbeit beantragt wurde, versichern wir, dass wir die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung unmittelbar nach Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit an Sie weiterleiten werden; uns ist bewusst, dass mit dem Erhalt der Erstattungsbeträge die Stundung der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge insoweit endet.
Mit freundlichen Grüßen
Krankenkasse | Telefon |
Techniker Krankenkasse | (0800) 285 85 85 |
Barmer | (0800) 3331010 |
DAK Gesundheit | (040) 325 325 810 |
AOK Bayern | (089) 21586878 |
AOK Baden-Württemberg | (0800) 265 29 65 |
AOK Plus | (0800) 1059000 |
IKK classic | (0800) 045 5400 |
AOK Rheinland/Hamburg | (0800) 0 326 111 |
AOK Nordwest | (0800) 265-5000 |
AOK Niedersachsen | (0800) 0265637 |
AOK Nordost | (0800) 2650800 |
AOK Hessen | (0800) 12 32 318 |
KKH Kaufmännische Krankenkasse | (0800) 55 48 64 05 54 |
Knappschaft | (0800) 2000 007 |
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | (0800) 477-2000 |
SBK | (0800) 072 572 599 99 |
BKK Mobil Oil | (0800) 255 0800 |
AOK Sachsen-Anhalt | (0800) 226 5354 |
Audi BKK | (0800) 2834 255 |
Viactiv Krankenkasse | (0800) 230 1030 |
hkk Krankenkasse | (0800) 5893424479 |
pronova BKK | (0441) 9251384949 |
IKK Südwest | (0800) 0119 119 |
Bahn-BKK | (0800) 833 833 3 |
mhplus Krankenkasse | (07141) 97 90 0 |
HEK - Hanseatische Krankenkasse | (0800) 0213213 |
BKK VBU | (0800) 1656618 |
IKK gesund plus | (0391) 2806-3250 |
BIG direkt gesund | (0800) 54565456 |
IKK Brandenburg Berlin | (0800) 88 33 244 |
IKK Nord | (04331) 345-748, (04331) 345-794 oder (0395) 4509-411 |
Kurzarbeit > Hier finden Sie alle Informationen zum Kurzarbeitergeld
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Kommentar schreiben