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Gebühren: Steuerberatung wird ab Juli teurer

Zum 1. Juli steigen die Gebühren beim Steuerberater, teilweise um fast zehn Prozent. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde angepasst.

Zum 1. Juli 2025 steigen die Gebühren beim Steuerberater. Die Preise sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Deutschland gesetzlich geregelt.

Was ändert sich im Einzelnen? 

✓ Die gegenstandswertabhängigen Vergütungen steigen im Schnitt um sechs Prozent. Dies bezieht sich auf Honorare oder Gebühren, die von Steuerberatern auf Grundlage des Werts des zu bearbeitenden Falls berechnet werden.

✓ Die Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung steigt um etwa neun Prozent. Betragsrahmengebühren gelten insbesondere für regelmäßige, wiederkehrende Tätigkeiten wie: 

Die Betragsrahmengebühr wird dabei durch den Steuerberater entsprechend dem Arbeitsaufwand festgelegt, der Rahmen gibt eine bestimmte Spanne vor.

✓ Außerdem wird die Taktung bei der Berechnung der Zeitgebühr von aktuell einer halben Stunde auf zukünftig eine Viertelstunde umgestellt. Hier wurde die Höchstgebühr von bisher 150 Euro auf künftig 164 Euro angehoben.

✓ "Damit erhöht sich der mittlere Gebührensatz von bisher 105 Euro auf künftig 115 Euro, was einer Erhöhung um zirka neun Prozent entspricht", meldet der Deutsche Steuerberaterverband.

Neben Änderungen beim Tage- und Abwesenheitsgeld gibt es auch Erleichterungen bei der Vergütungsvereinbarung. 

Ausnahmen sind möglich:

Ein Steuerberater kann mit seinem Mandanten eine individuelle Vergütung vereinbaren, die von den in der Steuerberatervergütungsverordnung vorgesehenen Sätzen abweicht. Beide Parteien (also der Steuerberater und der Mandant) müssen dies ausdrücklich und vertraglich (schriftlich) festlegen (§ 4 StBVV). Sie können also eine Pauschalvergütung oder eine andere Berechnungsweise vereinbaren. Deutlich höhere oder niedrigere Sätze müssen aber angemessen und transparent sein (§ 10 StBVV).

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband; DHB

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Text: / handwerksblatt.de

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