Steuererklärung auf Papier wird nicht mehr anerkannt
Ab diesem Jahr lehnen die Finanzämter alle Steuererklärungen ab, die von Selbstständigen und Gewerbetreibenden noch auf Papier abgegeben werden.
Selbstständige, die noch nicht auf die elektronische Steuererklärung umgestellt haben, müssen mit Verspätungszuschlägen rechnen. Das gilt auch für Privathaushalte mit Photovoltaik-Anlagen oder Nebenerwerbs-Landwirte. Der Grund: Seit 2011 besteht die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung per ELSTER für
- Gewerbetreibende,
- Selbstständige,
- Land- und Forstwirte, aber auch für
- Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlagen oder Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 Euro (etwa Nebenerwerbslandwirte).
Das bedeutet: Liegt dem Finanzamt kein Härtefall vor, wertet es eine in Papierform eingereichte Steuererklärung als nicht abgegeben. Der Betroffene muss mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Der Verspätungszuschlag kann bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen und wird nach Ablauf der Abgabefrist erhoben, darauf weist das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hin.
Wer ist ein Härtefall? Wer beispielsweise die erforderliche technische Ausstattung mit PC und Internetanschluss nur mit erheblichem finanziellen Aufwand anschaffen kann oder wer nicht in der Lage ist, mit einem PC umzugehen, kann bei seinem Finanzamt den Härtefall beantragen.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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