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Mit einem neuen Verfahren für sofortmeldepflichtige Branchen können Unternehmer die Sozialversicherungsnummer eines neuen Mitarbeiters vorab erfragen. (Foto: © melpomen/123RF.com)

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Versicherungsnummer online abfragen

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Bei einem neuen Mitarbeiter fehlt noch die Sozialversicherungsnummer? Jetzt gibt es ein neues Verfahren für sofortmeldepflichtigen Branchen – wie etwa das Baugewerbe.

Seit einiger Zeit können Arbeitgeber für neue Mitarbeiter die Sozialversicherungsnummer schon vorab bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger erfragen. Das Verfahren trägt den sperrigen Namen "Versicherungsnummernvorabanfrage".

Wenn ein Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter einstellt, muss er ihn spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung bei seiner Krankenkasse zur Sozialversicherung anmelden. In bestimmten Branchen muss er zusätzlich vor Aufnahme der Beschäftigung eine Sofortmeldung abgeben.

Ordnungskriterium Versicherungsnummer

Wichtig für diese Meldungen ist die persönliche Versicherungsnummer des Beschäftigten. Problematisch wird es, wenn die Versicherungsnummer dem Arbeitgeber nicht vorliegt und der Beschäftigte angemeldet werden soll. Denn in sofortmeldepflichtigen Branchen ist die Abgabe der Sofortmeldung Voraussetzung dafür, die Arbeit aufnehmen zu dürfen.

Bisher war es daher üblich, die notwendigen Meldungen zunächst ohne die Versicherungsnummer auf den Weg zu bringen. Durch aufwändige, nachgelagerte Verfahren wurde diese dann später ergänzt.

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Versicherungsnummernvorabanfrage

Die Datenstelle der Rentenversicherungsträger (DSRV) bietet nun ein neues Verfahren an: die Versicherungsnummernvorabanfrage. Damit kann die Versicherungsnummer direkt aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm heraus ermittelt werden. Dies soll sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Sozialversicherungsträgern die Prozesse vereinfachen.

Der Ablauf

Die Anfrage wird mit dem aus dem früheren Elena-Verfahren bekannten Datensatz "DSVV" direkt an die DSRV übermittelt und unverzüglich, meist schon innerhalb weniger Minuten, beantwortet, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dadurch entstehe ein "medienbruchfreier Workflow, durch den viele Fehlerquellen ausgeschaltet werden und die Qualität der Meldungen deutlich steigt".

Die Anmeldung oder Sofortmeldung könne gleich mit der korrekten Versicherungsnummer auf den Weg gebracht werden. Das Interesse an diesem vereinfachten Verfahren sei auf allen Seiten sehr groß, erklärt die Rentenversicherung. Ab 2017 soll jedes zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramm mit dieser Funktion ausgestattet sein. Entwicklungskosten sollen für alle Beteiligten kaum anfallen, weil auf vorhandene Programmbestandteile zurückgegriffen werden könne.

Foto: © melpomen/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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