Vier verkaufsoffene Sonntage für Läden in NRW
Leere Läden, abgesagte Veranstaltungen. Handwerk und Einzelhandel leiden besonders unter der Corona-Krise. NRW erlaubt den Kommunen nun, vier verkaufsoffene Sonntage für besonders betroffene Geschäfte in 2020 freizugeben.
Wegen der Corona-Pandemie sind in Nordrhein-Westfalen seit März ungefähr die Hälfte der geplanten verkaufsoffenen Sonntage ausgefallen. Die damit üblicherweise zusammenhängenden Veranstaltungen, Straßenfeste, Messen oder große Sportveranstaltungen mussten abgesagt werden.
Verkaufsoffene Sonntage oder Feiertage sind für den Einzelhandel von großer Bedeutung. Laut Einzelhandelsverband HDE tragen sie mit drei Prozent zum Jahresumsatz der Handelsunternehmen bei.
Da Veranstaltungen in NRW mit mehr als 1.000 Teilnehmern weiterhin bis mindestens 31. Oktober 2020 untersagt sind, bedeutet dies für den Handel einen weiteren erheblichen Umsatzverlust, berichtet des Wirtschaftsministerium NRW. Der Einzelhandel bildet immerhin den drittgrößten Wirtschaftszweig des Landes.
Für den örtlichen Einzelhandel
Damit die Geschäftsinhaber die fehlenden Umsätze zumindest zum Teil ausgleichen können, sollen Kommunen 2020 bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Geschäft freigeben können, wenn der örtliche Einzelhandel wegen der Corona-Pandemie gefährdet ist.
Hierzu hat das Wirtschaftsministerium des Landes am 9. Juli 2020 per Runderlass an die Bezirksregierungen geregelt, unter welchen Voraussetzungen Kommunen solche verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage grundsätzlich zulassen können.
Die Prüfung, ob entsprechende Pandemie-Auswirkungen vorliegen, und die Entscheidung erfolge durch die jeweilige Gemeinde, heißt es.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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