Unternehmer, die sich für ein Angebot interessieren, sollten auf aussagefähigen schriftlichen Unterlagen bestehen, die sie ihrem Steuerberater zur Überprüfung geben können.

Unternehmer sollten auf vordergründig lukrative Investitionsmöglichkeiten hereinfallen. (Foto: © ArTo/123RF.com)

Vorlesen:

Vorsicht vor schwarzen Schafen am grauen Kapitalmarkt!

Immer wieder locken dubiose Anbieter mit angeblichen Traumrenditen oder Schnäppchenwohnungen am Mittelmeer. Wer nicht aufpasst, tappt schnell in die Falle.

Offensichtlich können selbst in Geldfragen erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer hin und wieder leichtsinnig werden, wenn sie bei Geldanlagen oder bei Investitionen von "erstklassigen Zinssätzen" oder "einmaligen Chancen" hören.

So war zum Beispiel Günter E., langjähriger Inhaber eines erfolgreichen Handwerkbetriebes aus Süddeutschland, überzeugt davon, das Richtige getan zu haben: Die Eigentumswohnung an der spanischen Mittelmeerküste, noch dazu in erstklassiger Lage, für nur 120.000 Euro erschien ihm als zukünftiger Altersruhesitz angemessen. Eine "komplikationslose" und vor allem "unbürokratische" Abwicklung versprach der Vermittler. Aus "Sicherheitsgründen" bat er vorab lediglich um eine Anzahlung von 15.000 Euro auf ein Konto bei einer Bank mit Sitz außerhalb Europas.

Als Sicherheit erhielt E. ein paar Tage später, wie vom Vermittler zugesagt, ein aufwändig gestaltetes Formular, in dem eine ihm unbekannte Bank nicht nur für die "vertragsgerechte Verwendung" der 15.000 Euro, sondern auch für die "ordnungsgemäße Gesamtabwicklung" des Kaufvertrages garantierte. Kaum zu glauben, aber wahr: E. war mit dieser "Bürgschaftserklärung" zunächst zufrieden.

Keine Kontoverbindung

Nachdem er das Geld überwiesen und zwei Monate gewartet hatte, wurde E. jedoch misstrauisch und erkundigte sich bei der Empfängerbank zunächst telefonisch nach dem Verbleib des Geldes. Obwohl sein Gesprächspartner auf Grund der Diskretionspflicht in seinen Aussagen eher zurückhaltend war, merkte E. sofort, dass etwas nicht stimmte. Da der Bankmitarbeiter um eine schriftliche Anfrage von E. bat, verging eine weitere Woche, bis er die im Grunde schon erwartete Information schwarz auf weiß in Händen hielt: Wie von E. bereits befürchtet, war das Konto des Vermittlers dort bereits seit Wochen aufgelöst.

Das könnte Sie auch interessieren:

Zusätzliche Hinweise etwa über den aktuellen Aufenthaltsort des Vermittlers waren dem Kreditinstitut natürlich nicht bekannt. Allerdings drückte es im Antwortschreiben an E. ein gewisses Befremden darüber aus, dass sich dieser ohne entsprechende Absicherung auf die Aussagen des ihm persönlich noch nicht einmal bekannten Mannes verließ. 

Es sieht tatsächlich so aus, als müsste E. seine Anzahlung endgültig als verloren betrachten. Wie seine Hausbank ihm mittlerweile mitteilte, ist die angeblich bürgende Bank dort nicht bekannt. Eine Rückfrage bei der Bankenaufsicht Bafin brachte das gleiche Ergebnis.

Betrüger verlangen eine Anzahlung

E. teilt das Schicksal anderer Unternehmer, die auf vordergründig lukrative Investitionsmöglichkeiten hereinfallen. Die Masche der dubiosen Anlagevermittler, die auch seriöse Vertreter der Finanzbranche zunehmend in Verruf bringen, hat sich während der vergangenen Jahre kaum verändert: Das Locken mit zweistelligen Zinssätzen bei Geldanlagen oder, wie bei E., mit einem Immobilienschnäppchen, erfolgt meist telefonisch, per Zeitungsanzeige oder online mittels Mails.

Zappelt der Interessent erst einmal am Haken, erfolgt in der Regel die zunächst noch dezent formulierte Aufforderung, eine "vertretbare" Anzahlung zu leisten, um den Anspruch auch tatsächlich zu sichern. Bei Geldanlagen gibt es seitens des Vermittlers häufig sehr schnell eine Vorauszahlung auf zukünftige Zinsen, um den Anleger in Sicherheit zu wiegen. Dass diese Zinsen oft nicht aus tatsächlich erwirtschafteten Erträgen, sondern aus Zahlungen anderer betrogener Anleger finanziert worden sind, wird dem Einzahler meist erst später bewusst. Dieses "Schneeballsystem" hat mittlerweile seit Jahrzehnten Methode und bringt meist natürlich nur dem in der Regel dubiosen Anbieter eine überdurchschnittliche Rendite.

Der beschriebene Betrug mit der Eigentumswohnung ist in ähnlichen Fällen häufig vor allem deshalb schwer zu durchschauen, da sich die Immobilien angeblich in meist äußerst attraktiven Gegenden zum Beispiel im Mittelmeerraum befinden, die nicht von jedem Interessenten kurzfristig besucht werden können. Wenn es diese Wohnungen oder Häuser tatsächlich gibt, reichen oft Hochglanzfotos oder übertrieben positiv formulierte Exposés aus, um den Eindruck des angeblich Realen zu vermitteln. Hinzu kommt, dass Unternehmer häufig einfach nicht die eigentlich erforderliche Zeit finden, sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen. Wie bei E. kann dann schon eine bei genauer und rechtzeitiger Prüfung als nicht ausreichend erkennbare Bürgschaft ausreichen, um beim möglichen Opfer letzte Zweifel zu zerstreuen.

Darauf sollten Anleger achten

  • Betriebsverantwortliche sollten sich auf telefonische oder digitale Anwerbeversuche grundsätzlich nicht einlassen. Sobald es zu einem Gesprächsverlauf kommt, hat der Vermittler nämlich oft schon gewonnen. Da er in aller Regel rhetorisch geschult ist, weiß er genau um die Schwachpunkte seines Gesprächspartners. Unternehmer, die sich im Einzelfall tatsächlich für ein Angebot interessieren, sollten auf aussagefähigen schriftlichen Unterlagen bestehen, die ihnen die Möglichkeit zu einer sorgfältigen Prüfung beispielsweise durch den Steuerberater geben. Dies sollte für seriöse Vermittler kein Problem darstellen.

  • Auch wenn es sich um eine Binsenweisheit handelt, kann nicht oft genug wiederholt werden: Mit (angeblich) steigenden Zinssätzen und Gewinnen steigt auch das Anlagerisiko. Derzeit sind je nach Laufzeit und Anbieter Renditen von jährlich etwa zwei Prozent realistisch. Über dieses Zinsniveau hinausgehende Offerten sollte besonders skeptisch begegnet und sorgfältig geprüft werden. 

  • Eine ebenso sorgfältige Prüfung ist auch bei angeblich sicheren Bürgen erforderlich. Wenn der Vermittler ehrlich ist, wird er dem interessierten Anleger völlig problemlos eine entsprechende Bürgschaftserklärung zunächst unverbindlich zur Prüfung zur Verfügung stellen.

  • Sowohl die Hausbanken als auch die Bankenaufsicht Bafin können helfen, wenn es um die Beurteilung der Seriosität von Anbietern geht. 

Warnsignale, dass Betrüger am Werk sind:

  • Unaufgeforderte Anrufe oder Mails persönlich unbekannter und selbst ernannter "Anlage- oder Vermögensberater" 

  • Zeitlicher Druck und Anzahlungsaufforderungen: Angeblich steht das "fantastische" Angebot nur kurzfristig zur Verfügung und kann nur mit einer ebenso kurzfristigen Anzahlung gesichert werden.

  • Völlig überzogene Zins- und Renditeversprechen.

  • Aus Zeitgründen ("Es eilt") kann keine ausführliche schriftliche Expertise des jeweiligen Angebots oder "nicht kurzfristig" erfolgen. 

  • Der Sitz des Anbieters befindet sich im Ausland oder unter einer Post- oder Brieffachanschrift.

  • Referenzen kann der angeblich seriöse Anbieter nicht sofort nennen.

Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter! 

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

 

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: