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Bauprodukte: Gesetz wird geändert

Betriebsführung

Die Bundesregierung will das Bauproduktengesetz an das europäische Recht anpassen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Bauen soll umweltfreundlicher und digitaler werden.

Das geänderte Bauproduktengesetz soll die EU-Verordnung über Bauprodukte (BauPVO) in nationales Recht umsetzen. Für die Durchführung wird das Bundesbauministerium zuständig sein. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) soll weiterhin die Aufgabe der Technischen Bewertungsstelle wahrnehmen.

Hintergrund: Am 7. Januar ist die europäische BauPVO in Kraft getreten. Sie legt den gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt fest. Die Verordnung ist ab dem 8. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam. Bauen soll dadurch umweltfreundlicher werden, indem zum Beispiel recycelte oder biologisch abbaubare Produkte bevorzugt werden sollen.

Digitaler, nachhaltiger und weniger Müll

Außerdem soll die neue EU-Verordnung den freien Verkehr von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt fördern und Handelshemmnisse abbauen. Zu diesem Zweck legt sie einheitliche Rechtsvorschriften für den Handel mit Baustoffen in der EU fest. Verbraucher und Unternehmen sollten sich durch digitale Produktpässe und eine entsprechende Datenbank besser informieren können.

Die BauPVO soll innovative und nachhaltige Techniken in der EU fördern, einschließlich vorgefertigter oder modularer Elemente wie etwa Fassadensysteme. Der verstärkte Einsatz von Off-Site-Baumethoden soll dazu beitragen, die Kosten zu senken und die Bereitstellung dringend benötigter Wohnungen zu beschleunigen. Diese Technologien können in der Produktions- und Fertigungsphase zu einer Reduzierung des Bauschutts um 10 bis 15 Prozent führen. > Hier lesen Sie die Änderungen gegenüber der alten BauPVO.

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Text: / handwerksblatt.de

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