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ZIM-Anträge wieder möglich

Betriebsführung

Ab sofort können Mittelständler wieder ZIM-Anträge stellen. Das wichtige Förderprogramm für den Mittelstand war zehn Monate lang gestoppt. Handwerker können sich für Fragen dazu an ihre Kammer wenden.

Über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können auch Handwerksbetriebe Innovationen mit Hilfe von Forschungseinrichtungen umsetzen und dadurch unter anderem neue Arbeitsplätze schaffen.

Seit Oktober 2021, also zehn Monate lang, war das wichtige Förderprogramm des Mittelstands ausgesetzt, doch ab sofort sind Anträge wieder möglich. Das ZIM fördert FuE-Einzelprojekte und Kooperationsprojekte. Zum Beispiel von einem Handwerksbetrieb und einer Forschungseinrichtung. Handwerksunternehmen können sich bei Fragen dazu unter anderem an die Technologieberater ihrer Handwerkskammer wenden. 

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Die Förderrichtlinien wurden angepasst:

  • Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, können erst zwei Jahre nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung erhalten. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
  • Die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen wird streng eingeschränkt. So will man zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben erhalten.

Vereinfachte Antragstellung

Die Antragstellung wurde hingegen vereinfacht: Anträge und alle weiteren Dokumente können jetzt über Upload-Portale der jeweiligen ZIM-Projektträger sicher elektronisch eingereicht werden. Dies sei ein wichtiger Zwischenschritt, so das Ministerium. Mittelfristig soll die ZIM-Förderung voll digital auf dem Förderportal des BMWK beantragt und durchgeführt werden.

Diese Anpassung der Förderrichtlinien sei angesichts des begrenzten Budgets nötig gewesen, meldet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Sollten zu viele neue Anträge eingehen, behält sich das Ministerium weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programms vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können, heißt es. Dazu zähle beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten.

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Text: / handwerksblatt.de

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