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Das Meisterprüfungsverfahrenssrecht wird neugeregelt. Handwerkskammer-Präsident Berthold Schröder begrüßt die Entscheidung. (Foto: © standrets/123RF.com)
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1. Januar 2022
Aktualisiert am 21. März 2024, 08:08
Handwerkskammer-Präsident Berthold Schröder begrüßt die Neuregelungen des Meisterprüfungsverfahrensrechts.
Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts zugestimmt. Hierzu erklärt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund: "Die ehrenamtliche Arbeit ist eine tragende Säule des Prüfungswesens im Handwerk. Daher begrüßen wir die Neuregelungen des Meisterprüfungsverfahrensrechts, da sie dazu beitragen, das Ehrenamt durch die Möglichkeit einer flexiblen und arbeitsteiligen Prüfungsabnahme zu entlasten. Gleichzeitig wird die hohe Qualität des Meisterprüfungsverfahrens gesichert und praxisgerechter ausgestaltet."
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