in Form einer Wiedereingliederung können Unternehmen förderungsbedürftige Arbeitssuchende einstellen – und Fördergelder beantragen.

in Form einer Wiedereingliederung können Unternehmen förderungsbedürftige Arbeitssuchende einstellen – und Fördergelder beantragen. (Foto: © AndreyPopov/Shutterstock.com)

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Finanzieller Zuschuss bei Neueinstellungen

Wer förderungsbedürftige Arbeitssuchende einstellen will, kann dafür bis zu 50 Prozent des Entgelts von der Bundesagentur für Arbeit gefördert bekommen.

Corona-Pandemie, volle Auftragsbücher, aber nicht genügend Mitarbeiter*innen, die die anstehende Arbeit bewältigen können. Solche Herausforderungen stellen derzeit so manche(n) Unternehmer*in auf eine harte Probe. Gerade auch finanziell gesehen. Die gute Nachricht: Unternehmer*innen, die förderungsbedürftige Arbeitssuchende einstellen möchten, können finanzielle Unterstützung bei der Agentur für Arbeit beantragen. "Arbeitgeber*innen können von der Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für neue Mitarbeiter*innen erhalten. Dieser dient bei einer Eingliederung von Arbeitsuchenden, deren Vermittlung erschwert ist, zum Ausgleich einer Minderleistung. Gründe für eine erschwerte Vermittlung können beispielsweise die Dauer oder Häufigkeit der Arbeitslosigkeit, eine familienbedingte Unterbrechung der Berufstätigkeit, gesundheitliche Einschränkungen, mangelnde Berufserfahrung, ein fehlender Berufsabschluss oder auch unzureichende Deutschkenntnisse sein", sagt Sibylle Hünnemeyer von der Dortmunder Agentur für Arbeit.

Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich laut Hünnemeyer um Ermessensleistungen. Einen Rechtsanspruch gebe es nicht. Über den Antrag, die Höhe und den Zeitraum der Zahlungen entscheide die zuständige Agentur für Arbeit, jeder Fall werde individuell behandelt. "Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen, die Förderdauer bis zu zwölf Monate.  Wichtig: Der Eingliederungszuschuss muss beantragt werden, bevor ein Arbeitsvertrag mit der/dem neuen Mitarbeiter*in abgeschlossen wird", erklärt Ralf Dreisewerd, Betriebswirtschaftlicher Berater der Handwerkskammer Dortmund.

 
Kontakt Kontakt Ralf Dreisewerd, Betriebswirtschaftliche Beratung, Tel. 0231 5493502, E-Mail: ralf.dreisewerd@hwk-do.de

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Text: / handwerksblatt.de

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