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Kfz-Steuerbescheide: Neueinstufung falsch?

Handwerker, die dieser Tage Post vom Zoll bekommen, halten möglicherweise einen unkorrekten Kfz-Steuerbescheid in den Händen. HWK-Umweltberater Siegfried Riemann rät zum Widerspruch.

Handwerksunternehmer, die dieser Tage Post vom Zoll bekommen, halten möglicherweise einen unkorrekten Kfz-Steuerbescheid in den Händen. Das Problem: Es kann sein, dass gewerbliche Fahrzeuge, die zum Transport von Waren und Material genutzt werden, nicht mehr als LKW, sondern als PKW eingestuft werden. Dadurch können Zusatzkosten von mehreren Hundert Euro im Jahr entstehen.

Siegfried Riemann, Umweltberater bei der Handwerkskammer (HWK) Dortmund, rät Betroffenen, dagegen Widerspruch einzulegen. "Falls ein Betriebsinhaber einen solchen Steuerbescheid erhalten hat und dagegen widersprechen möchte, muss er nachweisen, dass die Nutzfläche größer ist als die der Personenkabine – am besten mit Fotos", so Riemann.

Vor allem Pritschenwagen und Pick-Ups seien von dieser fehlerhaften Einstufung betroffen. Viele der leichten Nutzfahrzeuge gebe es nämlich auch als normale PKW. "Das kann beim automationsgestützten Datenabgleich schon mal zu Irrtümern führen."

Betroffene Handwerksunternehmer aus dem Kammerbezirk Dortmund können sich bei Siegfried Riemann melden. Er hilft gerne weiter.

Kontakt

Siegfried Riemann
Tel.: 0231 5493-426
E-Mail: siegfried.riemann@hwk-do.de

www.hwk-do.de (Betriebsführung/Umwelt)

Text: / handwerksblatt.de

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