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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Das Friseurhandwerk hat einen neuen Tarifvertrag, der ab 1. September 2023 gilt. Die Handwerkskammer Koblenz berät dazu. (Foto: © Gleb TV/123RF.com)
Vorlesen:
Für Friseurbetriebe im Bezirk der Handwerkskammer Koblenz gilt ab dem 1. September 2023 ein neuer Tarifvertrag.
Auf den neuen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk ab dem 1. September 2023 haben sich der Landesverband "Friseure & Kosmetik Rheinland" sowie "ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland" geeinigt.
Demnach erhalten alle angestellten Friseure mit Gesellenprüfung und beispielsweise vier Jahren Berufserfahrung dann mindestens 16 Euro Lohn pro Stunde, nach der Ausbildung und mit einer bestandenen Gesellenprüfung mindestens 13 Euro. Die höchste Entgeltstufe 4 sieht für angestellte Meister mit mindestens zwei Jahren Meistererfahrung einen Stundenlohn von 17,50 Euro vor.
Da die Handwerkskammer Koblenz für allgemeinverbindliche Tarifverträge Beratungen anbietet, steht sie dem Friseurhandwerk für entsprechende Nachfragen zur Verfügung.
Kontakt Kontakt Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Koblenz ist das Team der Rechtsberatung, Tel. 0261 398-200 oder E-Mail: recht@hwk-koblenz.de.
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