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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Handwerksbetriebe, die von der Flutkatastrophe betroffen waren, können noch bis Ende des Jahres 2024 Wiederaufbauhauhilfe beantragen. (Foto: © HWK Koblenz)
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RLP-Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat verkündet, dass von der Flutkatastrophe im Ahrtal betroffene Unternehmen noch bis Ende 2024 Wiederaufbauhilfe beantragen können.
Unternehmen, die von der Flutkatastrophe im Ahrtal betroffen waren, können noch bis Ende des Jahres 2024 Wiederaufbauhilfe beantragen. Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt betont, dass diese Frist auch für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe entsprechend verlängert wird.
Aus europarechtlichen Gründen sei es nicht ohne weiteres möglich, die Antragsfrist wie für Privatpersonen und Kommunen sofort auf den 30. Juni 2026 zu verlängern. Man strebe dieses Datum aber an. Auf jeden Fall sei momentan kein Unternehmen gezwungen, eilig bis Ende Juni einen Antrag zu stellen, unterstrich die Ministerin.
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