Dank der Lobbyarbeit des Bäckerverbands können die Betriebe jetzt sicher gehen, dass sie keine Lkw-Maut zahlen müssen.

Dank der Lobbyarbeit des Bäckerverbands können die Betriebe jetzt sicher gehen, dass sie keine Lkw-Maut zahlen müssen. (Foto: © Toll Collect)

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Handwerksbäcker von Lkw-Maut befreit: Ministerium stellt klar

Betriebsführung

Bäcker sind von der Lkw-Maut befreit. Trotzdem wurden sie bei der Auslieferung ihrer Backwaren oft von Toll Collect zur Kasse gebeten. Das Bundesverkehrsministerium hat klargestellt, dass Handwerksbäcker unter die "Handwerkerausnahme" fallen.

Seit einem halben Jahr gilt die Mautpflicht auch für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Für Handwerksbetriebe gibt es eine Sonderregelung, die "Handwerkerausnahme", wenn ihre Fahrzeuge handwerklich hergestellte Produkte transportieren.

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"Diese war allerdings unpräzise und führte in der Praxis dazu, dass Toll Collect den Handwerksbegriff zu eng auslegte", berichtet der Zentralverband des BäckerhandwerksHandwerksbäcker mit zentraler Produktion und einem regionalen Filialnetz wurden teilweise aufgefordert, Mautgebühren zu zahlen. Die meisten Nachberechnungen bezogen sich laut Bäckerverband auf Lieferfahrten an Filialen oder auf Rückfahrten von solchen Lieferungen.

Im Gegensatz zu Industriebäckern (IHK-Betrieben), für die die Handwerkerausnahme nicht greift, sollten in die Handwerksrolle eingetragene Bäcker aber gar nichts zahlen.

"Dies hat in vielen Betrieben für Unsicherheit gesorgt, aber vor allem zu unnötiger Bürokratie und drastischen Mehrkosten geführt", berichtet der Zentralverband, der sich gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden gegenüber der Politik für eine Klarstellung des Handwerksbegriffs  eingesetzt hat.

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Nun habe das Bundesverkehrsministerium in einem Brief an den Zentralverband klargestellt, dass die Lkw der Handwerksbäckers unter die Handwerkerausnahme fallen. 

Fahrten von Handwerksbetrieben, also allen Bäckereien, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammern (HWK) eingetragen sind, sind grundsätzlich mautbefreit, wenn Brot und andere Backwaren transportiert werden. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, wie viele Verkaufsstellen sie betreiben und wie die Herstellungsprozesse organisiert sind. 

Wenn ein Unternehmen aus einem industriellen und einem handwerklichen Betriebsteil besteht, es also sowohl Mitglied in der HWK als auch der IHK ist, soll laut Bäckerverband entschieden werden, welchem Teil die Fahrt dient. "Werden Backwaren transportiert, die in der zum Handwerksbetrieb gehörenden Backstube hergestellt wurden, ist die Fahrt mautbefreit. Werden Backwaren transportiert, die in der zum industriellen Betrieb gehörenden Backstube hergestellt wurden, ist die Fahrt nicht mautbefreit."

Meldung bei Toll Collect: Auch von der Mautpflicht befreite Handwerksbetriebe müssen ihre Fahrzeuge über 3,5 t bei Toll Collect anmelden.

Roland Ermer: "Handwerkliche Herstellung hat nichts mit Größe zu tun"

"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Ministerium für Klarstellung gesorgt hat, denn handwerkliche Herstellung hat nichts mit Größe zu tun. Viele modern aufgestellte Handwerksbäcker betreiben heutzutage eine zentrale Produktion und ein regionales Filialnetz, um im Wettbewerb bestehen zu können. Es ist daher konsequent und folgerichtig, dass künftig alle in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe gleich behandelt werden", sagt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.

"Einmal mehr hat sich gezeigt, wie wichtig gezielte Interessenvertretung im Bäckerhandwerk ist", ergänzt Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes. Man habe eine massive bürokratische und finanzielle Mehrbelastung von den Innungsbetrieben abwenden können. 

Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks

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Text: / handwerksblatt.de

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