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HWK Münster | Februar 2026
Praxisimpulse für gesündere Azubis
Die Junioren des Handwerks Kammerbezirk Münster e.V. laden gemeinsam mit Partnern zur Veranstaltung "Gesunde Azubis – Starke Zukunft!" ein.
Die Antragsfrist für Betriebe, Wiederaufbauhilfe zu beantragen, ist letztmalig verlängert worden. Stichtag ist nun der 30. Juni 2026. (Foto: © Handwerkskammer Koblenz)
Vorlesen:
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK Koblenz
November 2024
Die Frist für das Beantragen der Wiederaufbauhilfe über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist letztmals verlängert worden.
Die Frist für das Beantragen der Wiederaufbauhilfe über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist für Betriebe in den rheinland-pfälzischen Hochwassergebieten letztmals verlängert worden. Sie endet nun am 30. Juni 2026 statt wie ursprünglich geplant am 31. Dezember 2024. Nun gilt es, aktiv zu werden: Längere Vorlaufzeiten, beispielsweise beim Einholen der Gutachten, können zu unerwarteten Verzögerungen führen. Daher sollten von der Ahrflut betroffene Handwerksbetriebe, die einen Antrag stellen wollen, umgehend handeln.
Hintergrund: WiederaufbauhilfeHintergrund Informationen, Antragsformular und kostenlose Hilfe zu den Formalitäten gibt es bei der HwK-Betriebsberatung und online hier.
Kontakt Ansprechpartner ist die Betriebsberatung der HwK Koblenz, Tel 0261 398251, E-Mail: beratung@hwk-koblenz.de
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