Derzeit sollte man beim Abschluss von Neuverträgen darauf achten, eventuelle Probleme und Folgen der Corona-Krise zu berücksichtigen.

Derzeit sollte man beim Abschluss von Neuverträgen darauf achten, eventuelle Probleme und Folgen der Corona-Krise zu berücksichtigen. (Foto: © Andreas Karelias/123RF.com)

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Coronakrise wirkt ins Bau- und Vergaberecht hinein

Probleme und Folgen der Corona-Krise auf Bauarbeiten sollten in diesen Zeiten bereits beim Abschluss von Neuverträgen berücksichtigt werden.

Beim Abschluss von Bau-Neuverträgen müssen Probleme und deren Folgen, die durch das Corona-Virus hervorgerufen werden können, bereits bei Vertragsabschluss berücksichtigt werden. Darauf weist die Handwerkskammer Münster hin. Hierzu gehören unter anderem längere Bauzeiten wegen des Ausfalls von Mitarbeitern, Materialengpässe und so weiter. Eine Berufung auf höhere Gewalt im Nachhinein ist kaum möglich, da das Corona-Virus bei Vertragsschluss bereits bekannt ist.

Bei Vertragsschluss sollten daher entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, zum Beispiel:

  • Vereinbarung ausreichend langer Ausführungsfristen, einschließlich Pufferzeiten,
  • Vermeidung von Vertragsstrafen,
  • Preisgleitklauseln für Gehälter, Material,
  • Vertragsklauseln zur Anpassung von Fristen.

Sollte es sich bei dem Vertragspartner um einen öffentlichen Auftraggeber handeln, müssen solche Regelungen zuerst durch eine Bieterfrage an den öffentlichen Auftraggeber gestellt und die Antwort abgewartet werden. Nimmt der Betrieb von sich aus eine Änderung oder Ergänzung der Vergabeunterlagen vor, führt dies automatisch und zwingend zum Angebotsausschluss. Kommt es infolge des Corona-Virus zu Störungen des Bauablauf ist zwischen BGB- und VOB-Verträgen zu unterscheiden.

Wichtiges zum Vergaberecht

Die Planung und Ausschreibung von Bauvorhaben, insbesondere ausschreibungsreifer Gewerke, sollen trotz der Corona-Pandemie fortgesetzt werden. Für die Teilnahme an Vergabeverfahren hat das BMI folgende Erleichterungen für die Bieter vorgesehen. Detaillierte Informationen stellt die Handwerkskammer Münster auf ihrer Website bereit.

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Münster

Text: / handwerksblatt.de

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