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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Energieeffizienz wird auch weiterhin gefördert. Die Förderprogramme wurden im Februar novelliert. (Foto: © Marian Vejcik/123RF.com)
Vorlesen:
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK Münster
Februar 2020
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Bundesförderung für Energieeffizienz novelliert.
Die Bundesförderung für Energieeffizienz wurde im Februar novelliert. Durch das Programm fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) die Prozesswärmenutzung und Energieeffizienz bei Querschnittstechnologien (Modul 1), Holzfeuerungsanlagen (Modul 2) und technische Systeme (Modul 4). Darauf weist die Handwerkskammer Münster hin.
Bis zu 55 Prozent der Investitionskosten sind im Modul 2 als Förderquote möglich. Bei den Querschnittstechnologien im Modul 1 (zum Beispiel Wärmerückgewinnung in der Oberflächentechnik, effiziente Absaugventilatoren oder Frequenzsteuerung zur Drehzahlregelung) sind 40 Prozent Förderquote möglich. Das Fördermodul 4 dient dazu, komplette Anlagen zu fördern, in denen Querschnittstechnologien aus Modul 1 zur Anwendung kommen. Es gilt die Mindestanforderung, dass eine Energieeinsparung von 25 Prozent gegenüber der bisherigen Ausgangssituation durch die Investition erreicht werden muss. Dies ist durch einen bei der BAfA zugelassenen Berater zu planen und zu prüfen. Im Modul 4 sind bis zu 40 Prozent der Investition förderfähig, maximal allerdings 700 Euro pro jährlich eingesparter Tonne Kohlendioxid.
Hintergrund: Fragen zum Förderprogramm und zur Energieeffizienz beantwortet bei der HWK Thomas Melchert, Tel.: 0251/ 5203-123, E-Mail: thomas.melchert@hwk-muenster.de.
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