Frischfleischtheken: Handwerk und Märkte
Zum Betreiben einer Frischfleischtheke im Handwerk und in Märkten ist eine Eintragung in der Handwerksrolle mit dem Fleischerhandwerk erforderlich.
Die Eintragung in der Handwerksrolle ist an bestimmte Qualifikationen geknüpft; unter anderem besteht die Möglichkeit der Erteilung einer beschränkten Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO im Fleischerhandwerk. Im Rahmen des Verfahrens sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Sachkundeprüfung (fachtheoretische und fachpraktische Überprüfung) ohne Hilfestellung (Dolmetscher) nachzuweisen. Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet Kurse zur Vorbereitung der fachtheoretischen Überprüfung an.
Hintergrund: Frischfleischtheke Wann Der Kurs findet am Freitag, 12. September, von 16 Uhr bis 19.30 Uhr und am Samstag, 13. September, von 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr statt. Im Anschluss erfolgt die Theorieprüfung mit einer Dauer von 90 Minuten.
Hintergrund Alle Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es online hier.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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