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Mindestlohn: Handwerksbetriebe haften für Subunternehmer

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro. Generalunternehmer haften auch Handwerksbetriebe für die Einhaltung des Gesetzes durch Subunternehmer.

Das Mindestlohngesetz schreibt die sogenannte Generalunternehmerhaftung vor: Danach haftet ein Auftraggeber nicht nur dafür, dass ein von ihm beauftragter Unternehmer selbst den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Die Haftung erstreckt sich auch auf von diesen beauftragte Nachunternehmer oder beauftragte Verleiher. Durch diese "Kettenhaftung" können Arbeitnehmer dieser Subunternehmen ab Januar den ihnen vorenthaltenen Mindestlohn auch beim Generalunternehmer geltend machen. 

"Verstöße bei Subdienstleistern werden mit Bußgeldern geahndet, die schnell die unternehmerische Existenz bedrohen können", warnt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke. "Im eigenen Interesse sollten Unternehmer daher schnellstmöglich prüfen, an wen sie ihre Unteraufträge vergeben". Über diese und alle weiteren Neuerungen informiert der aktuelle ZDH-Flyer "Gesetzlicher Mindestlohn 2015" .

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Bußgeld droht

Die nicht vorgenommene oder nicht rechtzeitige Zahlung des Mindestlohns stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird künftig mit hohen Bußgeldern geahndet. Die Zollverwaltung prüft, ob ein Arbeitgeber seiner Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns nachgekommen ist. Verstößt ein Arbeitgeber durch nicht vorgenommene oder verzögerte Zahlung, ist ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro fällig. Dieses Bußgeld droht auch, wenn der Auftraggeber weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass ein beauftragter Dritter seinen Arbeitnehmern den Mindestlohn nicht oder zu spät zahlt.

Unternehmen, die sich schon bei kleineren Verstößen gegen das Mindestlohngesetz als unzuverlässig erweisen, können außerdem von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Der ZDH-Flyer "Der gesetzliche Mindestlohn – Was Arbeitgeber wissen müssen" kann hier kostenlos heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden. ZDH-Flyer hier gratis herunterladen -> Gesetzlicher Mindestlohn 2015.

Text: / handwerksblatt.de

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