Wer energieeffizient bauen will und dazu Fördermittel der KfW beantragen möchte, muss ab sofort bestimmte Kriterien erfüllen.

Wer energieeffizient bauen will und dazu Fördermittel der KfW beantragen möchte, muss ab sofort bestimmte Kriterien erfüllen. (Foto: © convisum/123RF.com)

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Neues zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Fördermittel der KfW für Neubauten können nur noch mit entsprechendem EH40-Nachweis beantragt und bewilligt werden.

In einer früheren Ausgabe unseres Newsletters wurde bereits über die neuen Regelungen zur KfW-Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informiert. Die für Stufe 1 bereitgestellten Haushaltsmittel (1 Milliarde Euro) wurden innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft.

Eine Antragstellung für die Neubauförderung ist somit ab dem 21. April 2022 nur noch nach den strengeren Förderkonditionen der Stufe 2 möglich, also in Verbindung mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Hier wird die Förderung der Nachhaltigkeits-Klasse – Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 (NH) ≤– noch bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt. 

 

Hintergrund und InfosInfos Weitere Informationen gibt es online beim BMWK – FAQ zur Wiederaufnahme der Neubauförderung – und bei der KfW – Programmseite mit Suche zu geeigneten Energieeffizienz-Experten.
Hintergrund Mit der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE)" bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie zu begleitenden Fördermaßnahmen direkte Unterstützung.
Kontakt Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum ist Marcel Quinten, Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten@hwk-saarland.de.

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Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes

Text: / handwerksblatt.de

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