Welche Versicherungen sollten Betriebsinhaber neben den Pflichtversicherungen haben, um gegen aufkommende Gefahren gewappnet zu sein? Wir bieten Ihnen eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten.

Welche Versicherungen sollten Betriebsinhaber neben den Pflichtversicherungen haben, um gegen aufkommende Gefahren gewappnet zu sein? Wir bieten Ihnen eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten. (Foto: © gajus/123RF.com)

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Versicherungen: Risiken managen

Keiner mag sich damit beschäftigen und doch sind Versicherungen existenziell wichtig für jeden Betrieb – gerade für junge, die noch keine Finanzpolster bilden konnten.

Es gibt schlicht Risiken, die sind allein nicht in den Griff zu kriegen. Solche gibt man besser an eine Versicherung ab. Diese verlangt dafür einen Beitrag, den der Betrieb aber als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen kann. Die darauf fällige Versicherungssteuer (19 Prozent) darf man im Gegensatz zur Mehrwertsteuer leider nicht abziehen

Ansonsten gilt: Nicht die Menge an Versicherungen macht’s, sondern die Qualität, also das, was drin steckt. Denn es ist genauso Unsinn, sich gegen alles zu versichern wie gegen nichts. Wichtig ist, dass die existenziellen Risiken abgedeckt sind.

Haftpflichtversicherungen

Pflicht

Die Betriebs-Haftpflichtpolice ist ein absolutes Muss. Denn Betriebsinhaber haften für Schäden, die sie Mitarbeitern, Kunden oder anderen zufügen, nach dem Gesetz. Haftpflichtversicherungen haben grundsätzlich eine Doppelfunktion: Sie wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und begleichen berechtigte bis zur Höhe der Versicherungssumme. An dieser Höhe ist nicht zu sparen, denn die gesetzliche Haftung kennt meist kein Limit. 

Übrigens gibt es die private Haftpflichtversicherung für die Familie in der Regel kostenlos zur betrieblichen dazu. Extrakosten verursachen hingegen Zusatzversicherungen für besonders schwere Risiken, wie Umweltschäden. 

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Kür

Wer befürchtet, nach einem Hacker-Angriff seien zum Beispiel verseuchte Mails vom Betriebs-PC rausgegangen, dem kann eine Cyber-Police helfen. Die kommt für den Drittschaden auf und deckt zudem meist die Kosten der Wiederherstellung der eigenen IT. Der Deckungsumfang ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, deshalb geWerknau ins Kleingedruckte schauen. 
Wer seinen Mitarbeitern an der Kasse oder in der Buchhaltung nicht traut, für den gibt es Vertrauensschaden-Policen.

Sachversicherungen

Pflicht

Werkstatt und Werkzeug sind abgesehen vom Fuhrpark oft die größten Vermögenswerte eines jungen Betriebs, mitunter auf Kredit. Gebäude- und In-haltsversicherungen decken diese "Wertsachen" gegen folgende Gefahren ab: Feuer, Blitz, Explosion, Hagel, Sturm (ab Windstärke acht), Leitungswasser sowie Einbruch-Diebstahl. 
Für relativ wenig Mehrbeitrag kann man Elementargefahren (Schneedruck, Hochwasser, Erdbeben) einschließen. Das ist in fast jeder Region ratsam, obwohl diese Gefahren selten und schon gar nicht alle überall auftreten, aber wenn, dann mit großem Zerstörungspotenzial. 

Kür

Die wohl bekannteste Zusatzversicherung ist die gegen Betriebsunterbrechung (BU). Wie sich in der Corona-Krise gezeigt hat, kommt es hier leider oft zu Missverständnissen. Die klassische BU ist an die oben genannten Sachversicherungen geknüpft. Dementsprechend leistet sie nur dann, wenn ein Sachschaden den Stillstand verursacht. Beispiel: Ein Brand zerstört die Werkstatt, die BU erstattet dann in der Zwangspause die Fixkosten (Löhne, Mieten, Zinsen). Nicht gedeckt wäre etwa der Stillstand nach einem Hacker-Angriff. Dafür gibt es separate Cyber-Policen. Vorsicht: Eine Pandemie gilt ebenfalls nicht als Sachschaden. Und die speziell für Gastronomie, Einzelhandel und Lebensmittelbetriebe entwickelte Betriebsschließungsversicherung zielt auf Salmonellen und ähnliche Verunreinigungen.

Checkliste zur laufenden Kontrolle

Prüfen Sie mindestens einmal im Jahr, ob Ihre Versicherungen noch zu Ihren Risiken passen und die Konditionen stimmen.

  • Unterversicherung vermeiden: Wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht, um die zerstörten Werte wiederzubeschaffen, liegt oft Unterversicherung vor. Die richtige Versicherungssumme ist schwierig zu ermitteln. Kalkulieren Sie die Summe so, als ob Sie am Schadentag alles neu kaufen müssten.
  • Obliegenheiten erfüllen: Als Kunde hat man Obliegenheitspflichten vor und während der Vertragslaufzeit sowie im Schadenfall zu erfüllen. Sie stehen im Kleingedruckten. Eine Missachtung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Im Schadenfall sind Sie zum Beispiel verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Grunde müssen Sie sich so verhalten, als wären sie unversichert. Unterlassene  Rettungsmaßnahmen können zu Regressforderungen führen.
  • Katastrophenschutz: Versicherungsunterlagen sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, damit Sie Ihren Anspruch beweisen können, also etwa im Tresor oder Bankschließfach. Außerdem sollte ein Notfallplan erstellt werden, mit Name, Anschrift, Telefonnummer aller Personen, die nach einem Schaden zu benachrichtigen sind, sowie von Polizei, Feuerwehr und Versicherer. 

FAZITKleingedrucktes: Ein Blick ins Bedingungswerk beugt bösem Erwachen im Schadenfall vor. Im Zweifel einen Experten hinzuziehen.  
Versicherungsberater arbeiten neutral und gegen Honorar. Sie empfehlen, aber vermitteln keine Policen.
Makler vermitteln Policen verschiedener Anbieter auf Provisionsbasis.
Vertreter: vermitteln nur die Policen einer Gesellschaft und bekommen für Abschluss und Betreuung Provision.
Gut getarnt: Neutral auftretende Vergleichsplattformen wie Check24 sind als Makler registriert und profitieren von Abschlussprovisionen. 
Bedarfscheck: Unter www.existenzgruender.de stellt das Bundeswirtschaftsministerium eine Checkliste-Versicherungen zur Verfügung.

Text: / handwerksblatt.de

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