Arbeitnehmerentsendung: Digitales Meldeportal soll Aufwand für Betriebe verringern
Die EU-Kommission will ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einrichten, die in anderen Mitgliedstaaten Dienstleistungen erbringen und dazu vorübergehend Arbeitnehmer entsenden.
Nach Angaben der Europäischen Kommission zählt der EU-Binnenmarkt zählt fünf Millionen entsandte Arbeitnehmer. Die Entsendung werde oft durch administrative Hindernisse erschwert. Ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen und dafür Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, soll den Verwaltungsaufwand nun deutlich verringern. Die einzelnen EU-Mitglieder können das Instrument auf freiwilliger Basis nutzen. In den Mitgliedstaaten, die sich dafür entscheiden, soll das Portal die Verwaltungskosten für Betriebe senken. Ziel sei eine Reduktion des Meldeaufwands um 25 Prozent.
"Ich fordere alle Mitgliedstaaten auf, diese Gelegenheit zu nutzen und nach ihrer Annahme das gemeinsame elektronische Formular zu verwenden, um die Entsendung von Arbeit zu melden. Dies wird die Transparenz erhöhen und die Komplexität verringern und so zur Wahrung der Sozial- und Arbeitnehmerrechte entsandter Arbeitnehmer beitragen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern", erklärt Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte.
Ein Formular statt 27
Anstatt 27 unterschiedlicher nationaler Formulare soll es ein einheitliches geben. "Im Durchschnitt verringert sich dadurch die Zeit, die für die Anmeldungen aufgewendet wird, um 73 Prozent", verspricht die Kommission. Das Formular soll in allen EU-Amtssprachen verfügbar sein und die angeforderten Informationen auf etwa 30 Datenpunkte gestrafft werden. "Sie wird eine benutzerfreundliche zentrale Anlaufstelle für die Meldung entsandter Arbeitnehmer in der EU bieten. Dies wird es den Unternehmen erleichtern, ihren Meldepflichten gegenüber den zuständigen nationalen Behörden nachzukommen."
Das soll Teil des Binnenmarkt-Informationssystems sein und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessern. Die Mitgliedstaaten nutzen das dieses System, wenn sie Auskunftsersuchen stellen oder um Amtshilfe bitten, um die Einhaltung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern zu überwachen. Die Vereinfachung des Verfahrens zur Einreichung und Aktualisierung von Entsendeerklärungen soll außerdem mehr Schutz für die Beschäftigten bieten.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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