Mit den Bürokratieabbaumaßnahmen soll die Wirtschaft pro Jahr um 22,6 Millionen Euro entlastet werden.

Mit den Bürokratieabbaumaßnahmen soll die Wirtschaft pro Jahr um 22,6 Millionen Euro entlastet werden. (Foto: © jat306/123RF.com)

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BMJ legt Entwurf für Bürokratieentlastungsverordnung vor

Das Bundesjustizministerium will einen weiteren Baustein des Meseberger Bürokratieabbau-Programms umsetzen und hat dazu eine Bürokratieentlastungsverordnung mit 25 Maßnahmen vorgeschlagen.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) will Wirtschaft und Bürger weiter von Bürokratie entlasten und hat dazu einen Entwurf für eine Bürokratieentlastungsverordnung vorgelegt. Der Vorschlag enthält 25 Maßnahmen, mit denen die Wirtschaft pro Jahr um 22,6 Millionen Euro entlastet werden soll. Die Beiträge kommen dabei aus verschiedenen Ressorts wie dem Wirtschafts-, Arbeits-, Landwirtschafts-, Verkehrs- und Umweltministerium.

Die Schwerpunkte liegen laut BMJ auf diesen Bereichen:

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  • Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten,
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
  • weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.

ReferentenentwurfHier finden Sie den Referentenentwurf für die Bürokratieentlastungsverordnung.Der größte Anteil mit rund 14,1 Millionen Euro pro Jahr entfällt auf die Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung. Eine Entlastung von etwa sechs Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft trägt die Änderung im Lebensmittelrecht bei, die die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht. "Auch mit diesen untergesetzlichen Maßnahmen sorgen wir für eine spürbare Entlastung unserer Wirtschaft. Dieser Beitrag wird seine Wirkung nicht verfehlen: Denn beim Bürokratieabbau zählt jeder Mosaikstein", sagt Justizminister Marco Buschmann.

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Text: / handwerksblatt.de

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