"Das Handwerk fordert seit langem eine faire Datenteilung", sagt Holger Schwannecke. Ansonsten sei die flächendeckende Erbringung von Wartungs- und Reparaturdiensten durch Handwerksbetriebe gefährdet.

"Das Handwerk fordert seit langem eine faire Datenteilung", sagt Holger Schwannecke. Ansonsten sei die flächendeckende Erbringung von Wartungs- und Reparaturdiensten durch Handwerksbetriebe gefährdet. (Foto: © Sergey Nivens/123RF.com)

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Data Act: Handwerk fordert faire Datenteilung

Die Trilogverhandlungen zum Data Act stehen kurz vor dem Abschluss. Das Handwerk macht noch mal seinen Standpunkt deutlich und hofft auf faire Wettbewerbsbedingungen.

Die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament verhandeln derzeit über das europäische Datengesetz (Data Act). Das Ziel ist ein europäischer Binnenmarkt für Daten, der die Datennutzung vereinfacht und für einen fairen Datenzugang auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sorgt. Eine Einigung steht kurz bevor.

Das Handwerk betont deswegen erneut die wichtige Bedeutung des Datenzugangs für KMU. "Das Handwerk fordert seit langem eine faire Datenteilung. Ansonsten ist die flächendeckende Erbringung von Wartungs- und Reparaturdiensten durch Handwerksbetriebe gefährdet. Mit Blick auf die bevorstehende Trilogeinigung zum Data Act ist jetzt die Gelegenheit, mehr Wettbewerb bei datenbasierten Geschäftsmodellen auf nachgelagerten Märkten zu schaffen", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

Paradigmenwechsel in Sicht

Es sei zu begrüßen, dass sich mit der Entscheidung zum Data Act voraussichtlicht ein Paradigmenwechsel anbahne. "Anstatt automatisch den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, sollen Nutzer durch Zugang zu ihren Daten nun mehr Entscheidungsfreiheit erhalten", so Schwannecke. In diesem Sinne seien die Hersteller künftig zur Transparenz verpflichtet und müssten auslesbare Daten aus vernetzten Geräten in der gleichen Form auch Nutzern und Drittparteien zur Verfügung stellen.

Allerdings gelte es noch zwei Aspekte zu verbessern, um für wirklich faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Schwannecke: "Erstens ist der Data Act noch nicht weit genug gefasst, da keine weiterverarbeiteten Daten enthalten sein sollen. Zweitens besteht die Befürchtung, dass der Schutz von Geschäftsgeheimnissen generell als Vorwand dient, um Daten nicht teilen zu müssen. Wir fordern die Verhandlungsführerinnen und -führer daher auf, den Anwendungsbereich zu erweitern und Hersteller dazu zu verpflichten, ihre Geschäftsgeheimnisse im Vorfeld ausreichend zu begründen."

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Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de