Fairer Datenzugang: Keine Verbesserung durch den Data Act?
Die EU-Kommission hat Leitlinien zum jetzt verbindlich geltendem Data Act veröffentlicht. Das Kraftfahrzeuggewerbe befürchtet, dass sich dadurch für die Betriebe nur wenig verbessert.
Seit dem 12. September dieses Jahres gilt der Data Act verbindlich innerhalb der Europäischen Union. Die Verordnung soll für einen fairen Datenzugang für alle Akteure entlang der der wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten sorgen. Sie regelt die Datennutzung zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zwischen Unternehmen und Behörden.
Die Europäische Kommission hat dazu rechtlich unverbindlichen Leitlinien vorgelegt, die erläutern, wie diese Regeln im Automobilsektor anzuwenden sind. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatte sich dazu über seine europäischen Verbände und der Verbändeallianz AFCAR (Alliance for the Freedom of Car Repair) an der Konsultation beteiligt.
Bedenken des Kfz-Gewerbes
In den Leitlinien seien nicht alle Bedenken und Wünsche von ZDK und AFCAR berücksichtigt worden, erklärt Detlef Peter Grün, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks. "Zum einen können die Hersteller umfangreiche Daten durch Hinweis auf Ausnahmen etwa für geistiges Eigentum zurückhalten. Und zum anderen sind viele Aspekte der sicheren Leistungserbringung im verbundenen Fahrzeug der Zukunft nicht berücksichtigt worden."
Grün fordert eine sektorspezifische Regulierung oder eine Neufassung der entsprechenden Absätze in der Typgenehmigung und Gruppenfreistellungsverordnung. "Wir werden uns daher weiter sehr entschlossen für eine faire und sichere Leistungserbringung im digitalisierten Fahrzeug für den europäischen Automotive-Sektor einsetzen."
Datenzugang für die Nutzer
Die Leitlinien erklären auch das Recht der Nutzer auf Zugang zu den Daten ihres Fahrzeugs. Der Zugang kann direkt oder indirekt über den Dateninhaber, sprich Fahrzeughersteller erfolgen. Auf Wunsch des Nutzers sind die Daten auch freien Werkstätten oder Versicherern bereitzustellen, und dass in gleicher Qualität wie beim Hersteller sowie einfach und ohne unnötige Hindernisse.
Geregelt ist, welche Daten erfasst und zugänglich gemacht werden müssen. Betroffen sind Fahrzeuge, die während ihrer Nutzung Daten erzeugen und übermitteln, sowie verbundene digitale Dienste. Reparatur- und Wartungsarbeiten, die offline und manuell erfolgen, gehören nicht dazu. Für die Bereitstellung von Daten im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen können die Dateninhaber eine angemessene Vergütung verlangen.
ZDK befürchtet weiter eingeschränkten Zugriff
Es sei befürchten, dass sich durch den Data Act am Status Quo im Automotive-Sektor nicht viel verbessert", so Grün. "Aftermarket-Anbieter werden weiter mit einem stark eingeschränkten Zugriff auf je nach Hersteller unterschiedlichste Angebote über die bestehenden Lösungen zu uneinheitlichen Tarifen leben müssen, bis sich durch eine sektorspezifische Regulierung oder eine Neufassung der entsprechenden Absätze in der Typgenehmigung und Gruppenfreistellungsverordnung Besserung einstellt."
Für das Gesamthandwerk beurteilt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Regelungen positiver: "Der Data Act eröffnet Handwerksbetrieben neue Möglichkeiten: mehr Transparenz über Betriebs- und Maschinendaten, eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber großen Herstellern und Plattformen, weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit durch standardisierte Vertragsklauseln", sagt Holger Schwannecke.
Rechte konsequent durchsetzen
Handwerksbetriebe würde Daten nun leichter nutzen und teilen können. "Für eine erfolgreiche Umsetzung ist nun entscheidend, dass die nationalen Behörden praxisnahe Leitlinien bereitstellen und die neuen Rechte konsequent durchsetzen. In der Anwendung darf es nun keine Sonderregeln oder Verzögerungen geben, die den Data Act faktisch aushöhlen", so der ZDH-Generalsekretär.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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