Foto: © Teamfoto Marquardt
HWK Münster | Oktober 2025
Energie: HBZ im H2PopUpLab Gelsenkirchen
Unter dem Motto "Energie trifft Zukunft – Dein Weg im Handwerk" informiert das HBZ im H2PopUpLab Gelsenkirchen über Chancen und Perspektiven im Handwerk.
Die Hilfsmittelerbringer bleiben damit weiter von einer sicheren, digitalen Kommunikation mit Ärzten sowie anderen Gesundheitsakteuren abgeschnitten, so WvD. (Foto: © Ledda Maria Rita/123RF.com)
Vorlesen:
Oktober 2025
Der Anschluss der Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur soll sich um fast zwei Jahre verzögern. Das Orthopädiehandwerk kritisiert das scharf als Rückschritt für die Digitalisierung und die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege forderten die Regierungsparteien im Gesundheitsausschuss in einem Änderungsantrag die Frist für den verpflichtenden Anschluss der Hilfsmittelerbringer an die Telematik-Infrastruktur (TI) zu verschieben. Ursprünglicher Plan ist, den Anschluss zum Beginn der kommenden Jahres umzusetzen. Die neue Deadline soll nun der 1. Oktober 2027 sein.
Die Antragsteller rechnen damit, dass sich die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung und der Hilfsmittelverordnung verzögern werde. Damit müsse auch die Pflicht der Hilfsmittelerbringer, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen verschoben werden, um den Betrieben Zeit zu geben, Hard- und Softwarelösungen zu integrieren, Mitarbeiter zu qualifizieren.
Das Bündnis "Wir versorgen Deutschland" (WvD), zu dem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik gehört, kritisiert die vorgesehene Verschiebung scharf. Sie sei ein Rückschritt für die Digitalisierung und die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen. Die Hilfsmittelerbringer blieben damit weiter von einer sicheren, digitalen Kommunikation mit Ärzten sowie anderen Gesundheitsakteuren abgeschnitten.
Rückfragen zu Verordnungen müssten so weiterhin per Fax oder Telefon geklärt werden, das sei ein Anachronismus in Zeiten, in denen andere Leistungserbringer längst digital vernetzt seien. Besonders problematisch sei, dass laut Gesetz Ärzte ab dem 1. Juli 2027 ausschließlich elektronische Verordnungen für Hilfsmittel ausstellen, während die Hilfsmittelversorgung erst ab dem 1. Oktober 2027 an die TI angeschlossen werden sollen.
"Das bedeutet drei Monate, in denen Verordnungen digital ausgestellt, aber analog bearbeitet werden müssten – mit massiven Folgen für die betriebliche Abläufe und damit die Versorgung", erklären Kirsten Abel und Henning Schweer, Generalsekretäre von WvD. Einen solchen Systembruch mit Ansage dürfe es nicht geben.
"Die Prozesse der gesetzlichen Krankenversicherungen sollten längst auch in der Hilfsmittelversorgung digitalisiert sein, doch der Gesetzgeber zieht erneut die Handbremse. Das kostet wieder Millionen. Diese Entscheidung konterkariert das Ziel, Bürokratie abzubauen und Abläufe für Patientinnen und Patienten und Krankenkassen zu vereinfachen“, so Abel und Schweer weiter.
Mit den TI-Anwendungen "Kommunikation im Medizinwesen" und "TI-Messenger" stünden sichere, datenschutzkonforme Lösungen bereit, um Rückfragen und Dokumentenaustausch digital abzuwickeln. Apotheken und Pflegeeinrichtungen nutzten diese Systeme bereits. Dass Sanitätshäuser weiterhin ausgeschlossen bleiben, sei aus Sicht von WvD nicht nachvollziehbar.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Kommentar schreiben