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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
htw saar lädt ein zum Technologietag
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes lädt alle Interessierten am 24. Oktober herzlich zum Technologietag "Additive Fertigung" ein.
"Es ist positiv, dass der Data Act den langjährigen Automatismus zwischen Herstellervertrag und Dienstleistung durchbricht", sagt Holger Schwannecke. (Foto: © theerapong28/123RF.com)
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Dezember 2023
Das EU-Parlament hat den Data Act angenommen. Die Verordnung zum EU-Datengesetz soll ab 2025 in Kraft treten. Das Handwerk begrüßt den Beschluss. Mit den neuen Regeln erschlössen sich neue Geschäftsmöglichkeiten für Betriebe.
Das Europäische Parlament hat den Data Act, auf den sich Parlament und Rat bereits informell geeinigt hatten, nun formell beschlossen. Die neuen Rechtsvorschriften legen Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten erzeugt werden und ermöglichen den Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten. Außerdem sollen Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten billiger werden. Wenn auch der Rat formell zustimmt, soll die Verordnung zum EU-Datengesetz ab 2025 in Kraft treten.
Das Handwerk begrüßt, dass mit den neuen Regeln seine Forderung nach einer faireren Datenökonomie erfüllt wird. "Es ist positiv, dass der Data Act den langjährigen Automatismus zwischen Herstellervertrag und Dienstleistung durchbricht. Anstatt unweigerlich den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, werden Kundinnen und Kunden nun durch den Zugang zu ihren Daten mehr Entscheidungsfreiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben und zu welchem Zweck. Das sorgt für mehr Wettbewerb in der Datenökonomie", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Der Kerngedanke des Vorschlags sei richtig: Nicht nur habe der Eigentümer eines Gerätes, in der Regel der Nutzer, das Recht, die Daten selbst auszulesen. Er entscheide auch, an wen er sie weitergibt. Schwannecke: "Das ist ein Durchbruch, denn damit werden erstmals vertraglich verbindliche Regeln für den Datenaustausch und -zugang festgelegt. Der Handwerksbetrieb kann nun direkt zum Kunden gehen und von diesem die notwendigen Daten erhalten, um Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchzuführen. Betriebe bräuchten auch keine rechtliche Unterstützung, um zu wissen, welche Daten sie teilen dürfen.
Die neuen Regeln böten den Betriebe neue Möglichkeiten für Innovationen, betont Schwannecke. "Viele werden Daten lediglich auslesen wollen. Anderen bietet er die Möglichkeit, neue Dienstleistungen und – im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht – auch neue Produkte zu entwickeln."
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