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HWK Trier | Mai 2025
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Die EU-Kommission will mit der Euro-7-Norm die Luftqualität in Städten verbessern. (Foto: © awrangler/123RF.com)
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Februar 2023
Ab Mitte 2025 soll bei Neuzulassungen von Pkw und kleinen Lieferwagen die Euro-7-Norm gelten. Bei schweren Nutzfahrzeugen ab Mitte 2027. Der ZDK hat große Bedenken.
Die Europäische Kommission hat den Straßenverkehr als die größte Quelle der Luftverschmutzung in Städten identifiziert. Für das Jahr 2018 schätzt sie die Zahl der vorzeitigen Todesfälle in Zusammenhang mit Luftverschmutzung auf etwa 70.000. Mit der neuen Norm will die Kommission die Luftqualität verbessern und damit dem dem Null-Schadstoff-Ziel aus dem Green Deal näherkommen.
"Die neuen Euro-7-Emissionsnormen stellen sicher, dass Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse unter realen Fahrbedingungen, die die Lage in Städten mit den größten Luftverschmutzungsproblemen besser widerspiegeln, wesentlich sauberer sind – und das über einen erheblich längeren Zeitraum", so die Kommission.
Die neue Norm soll die bisher separaten Emissionsvorschriften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Euro 6) sowie für Lastkraftwagen und Busse (Euro VI) ersetzen, zusammenfassen und vereinfachen. Laut Kommission sind die neuen Vorschriften kraftstoff- und technologieneutral. Für die vorgeschlagenen Grenzwerte soll es keine Rolle spielen, ob ein Fahrzeug mit Benzin, Diesel, Strom oder alternativen Kraftstoffen betrieben wird.
Geplant ist, dass die Norm bei Neuzulassungen von Pkw und kleinen Lieferwagen ab 1. Juli 2025 verbindlich sein soll. Ab Juli 2027 sollen dann auch nur noch schwere Nutzfahrzeuge, die der Euro-7-Norm entsprechen neu zugelassen werden. Neben den Emissionen aus dem Auspuff werden auch Emissionen aus Bremsen und Reifen (Mikroplastik) und die Haltbarkeit der in den Elektrofahrzeugen eingebauten Batterien geregelt.
StellungnahmeHier finden Sie eine ausführliche Stellungnahme des ZDK zu den Plänen der EU-Kommission.Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht bei der Detailgestaltung der Verordnung "dringenden Handlungsbedarf" und fordert Präzisierungen und Ergänzungen der Vorlage. "Wir unterstützen das Ziel, ein ambitioniertes Emissionsniveau für Kraftfahrzeuge zu erreichen. Die technische Umsetzbarkeit darf jedoch weder für die Fahrzeughersteller noch für die Kfz-Betriebe zu hohen Mehrkosten führen, die dann in der Folge die individuelle Mobilität für viele Menschen verteuert", betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel.
Die Kommission verspricht, dass die Fahrzeuge durch die Euro-7-Vorschriften mit nur leicht steigenden Kosten erschwinglich bleiben. Sie schätzt die Kostensteigerung bei Autos auf weniger als ein Prozent des durchschnittlichen Fahrzeugpreises in der EU (90 bis 150 Euro pro Fahrzeug) und für Busse und Lastkraftwagen auf rund 2.600 Euro (etwa drei Prozent mehr bei kleinen Lastkraftwagen und knapp als 1,6 Prozent bei Kleinbussen). Außerdem ergebe die Folgenabschätzung, dass der Vorschlag "keine kostspieligen Änderungen bei der Motorenentwicklung" zur Folge hat.
Konkret fordert der ZDK eine Erweiterung der Abgasuntersuchung. Die die im Fahrzeug integrierten Einrichtungen reichten nicht aus, um um überhöhte Emissionen an Fahrzeugen zu ermitteln. Außerdem empfiehlt der Verband, dass die Prüfung der Partikelzahl, die über den Auspuff emittiert wird, bei allen Fahrzeugen im Rahmen der Abgasuntersuchung vorgeschrieben wird. "Ergänzend sollte auch die für den Umweltschutz wesentliche, aber noch nicht vorgeschriebene SHED-Prüfung (Sealed Housing for Evaporative Determination) zur Messung von Verdunstungsemissionen vorgeschriebener Teil der AU werden.
Zusätzlich drängt der ZDK auf eine zügige Veröffentlichung der von der Kommission geplanten sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Fahrzeugdaten noch in diesem Jahr. Ansonsten müsse die Euro 7-Verordnung den diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten für Wartungs- und Reparaturzwecke aufnehmen. Denn die vorgeschlagenen Prüfungsanforderungen sind laut ZDK nur zu erfüllen, wenn Kfz-Werkstätten die Möglichkeit haben, vollumfänglich auf die Daten und Funktionen eines vernetzten Fahrzeuges zuzugreifen.
Schließlich müsse die Verwendung synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) offengehalten werden. "Denn diese Kraftstoffe, die ausschließlich auf Grundlage nicht fossiler Quellen produziert werden, sind die einzige Möglichkeit, die CO2-Emissionen bereits zugelassener Kraftahrzeuge zu reduzieren." Sie könnten auch für neu zuzulassende Kraftfahrzeuge eine Perspektive bieten, wenn transportabler grüner Strom für E-Fahrzeuge in bestimmten Regionen nicht in ausreichender Menge bereitgestellt werden könne.
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