Das Wirtschaftsministerium will die Forderung des ZDK nach einer Anpassung der Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge nicht erfüllen.

Das Wirtschaftsministerium will die Forderung des ZDK nach einer Anpassung der Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge nicht erfüllen. (Foto: © kasto/123RF.com)

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Kraftfahrzeuggewerbe: großer Ärger über das Wirtschaftsministerium

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Forderung des ZDK nach einer Anpassung der Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge abgelehnt. "Wir sind überrascht und sehr verärgert", sagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatte das Bundeswirtschaftsministerium um eine Anpassung der Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge gebeten. Autohäuser hätten Probleme bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, für die keine Förderung gewährt wird. Die erhöhte Innovationsprämie solle auch für Neufahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind, gewährt werden, lautete die Forderung.

HintergrundFörderung für E-Fahrzeuge: ZDK fordert AnpassungEin weiterer Kritikpunkt sei der in der Förderrichtlinie festgelegte Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Herstelleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs. Das Wirtschaftsministerium hat diese Forderung nun abgelehnt. Die Entscheidung des Ministeriums sei ein "Schlag ins Gesicht", erklärt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. "Wir sind überrascht und sehr verärgert über die Art und Weise, wie das Ministerium berechtigte Sorgen und Nöte des mittelständischen Kfz-Gewerbes einfach vom Tisch wischt, ohne sich offenbar der Tragweite dieser Entscheidung bewusst zu sein."

Eingriff in die Preishoheit der Händler

Der festgelegte Mindestnachlass bei der Förderung sei ein massiver Eingriff in die Preishoheit der Autohäuser. In der Antwort des Ministeriums würden aber weder Anhaltspunkte für eine systematische Ermittlung dieses Wertverlusts noch eine Begründung für den Eingriff in die Preishoheit der Händler geliefert. Karpinski: "Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich aus unserer Sicht nicht differenziert genug mit den Auswirkungen der bestehenden Problematik auseinandergesetzt. Derweil stehen sich viele tausend gebrauchte E-Fahrzeuge die Reifen eckig, weil sie durch die Förderrichtlinie schlagartig abgewertet werden."

Der ZDK fühlt sich in seinen Sorgen nicht ernst genommen, denn diese Argument werde komplett ignoriert. "Wer die Elektromobilität in Deutschland zum Erreichen der Klimaziele nachhaltig fördern will, darf die auf den Handel zugelassenen Fahrzeuge nicht außen vor lassen", betont Karpinski. "Sie bieten interessierten Kunden den unmittelbaren Einstieg in die E-Mobilität, und die Preisschwelle für E-Fahrzeuge sinkt." Gleichzeitig könnten die Händler durch den Verkauf von Bestandsfahrzeugen neue emissionsarme Fahrzeuge nachbestellen oder zulassen.

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Der ZDK ist gesprächsbereit

Die Forderung nach einer nachträglichen Erteilung der Innovationsprämie für bereits zugelassene Neufahrzeuge wurde vom Ministerium wegen bestehender Antragsrückstände und hoher Bearbeitungszeiten des BAFA ausgeschlossen. "Ohne den Automobilhandel ist der Vertrieb von Elektrofahrzeugen gar nicht möglich. Wir können nicht akzeptieren, dass unsere Argumente als irrelevant abgetan werden, und fordern das Bundeswirtschaftsministerium dringend zu einer erneuten Prüfung auf. Wir sind jederzeit gesprächsbereit", so Karpinski.

Quelle: ZDK

Text: / handwerksblatt.de

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