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HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Es gebe 15.000 E-Fahrzeuge im unverkauften Handelsbestand, die derzeit schwierig zu vermarkten seien, sagt der ZDK. (Foto: © Volker Schlichting/123RF.com)
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August 2020
Der ZDK fordert vom Wirtschaftsminister Altmaier eine Anpassung der Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge. Autohäuser hätten Probleme bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, für die derzeit keine Förderung gewährt wird.
Bereits zugelassene E-Fahrzeuge bereiten dem Automobilhandel Probleme. Sie lassen sich nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) schlecht verkaufen, weil für sie keine Förderung beantragt werden kann. Der Verband wendete sich deswegen mit einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). ZDK-Präsident Jürgen Karpinski fordert darin, die Förderrichtlinie anzupassen. Die erhöhte Innovationsprämie soll auch für Neufahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind, gewährt werden.
Die Antragsstellung sollte aus Sicht des ZDK auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junges Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft werden soll. "Im Zuge der aktuellen Förderrichtlinie entstehen für unsere Autohäuser Probleme bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, weil sie durch die Innovationsprämie schlagartig abgewertet werden", so Karpinski.
Das sei für die mittelständisch geprägten Vertragshändler eine weitere Belastung in schon schwierigen Zeiten. Es gehe um 15.000 Fahrzeuge im unverkauften Handelsbestand, gibt der ZDK an. Ein weiterer Kritikpunkt sei der in der Förderrichtlinie festgelegte Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Herstelleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs. "Dieser vorgeschriebene Mindestnachlass ist ein massiver Eingriff in die Preishoheit der Autohäuser", sagt Karpinski.
Der Mindestnachlass zuzüglich des Herstelleranteils, der bei einigen Marken vollständig auf den Handel abgewälzt werde, übersteige im Falle eines jungen Vorführwagens deutlich die branchenübliche Gesamtmarge. "Der Handel kann derartige Geschäfte nur mit einem erheblichen Verlust abschließen. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass das nicht akzeptabel sein kann", erklärt der ZDK-Präsident in seinem Schreiben an Minister Altmaier.
Quelle: ZDK
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