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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Im Saarland gelten weiterhin vereinfachte Vergaberegeln, um die lokale Wirtschaft in der Corona-Pandemie zu entlasten. (Foto: © Birgit Schmidt/123RF.com)
Vorlesen:
Januar 2022
Die erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktvergaben werden erneut wegen der besonderen Herausforderungen während der Corona-Pandemie verlängert. Sie gelten nun bis Mitte des laufenden Jahres.
Das saarländische Innenministerium hatte die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktvergaben der Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen während der Corona-Pandemie im April 2020 angehoben. Bisher wurde diese Regelung zweimal verlängert, zuletzt bis Ende des letzten Jahres. Nun erfolgt eine weitere Verlängerung bis zum 30. Juni dieses Jahres.
Wenn die Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen, ist eine Direktvergabe bei einem Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro möglich. Außerdem wurde die Auftragsvergabe für alle kommunalen Vergaben deutlich erleichtert. Freihändige Vergaben sind bis zu einer Grenze von 150.000 Euro möglich.
Bauleistungen dürfen bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Erleichterungen sollen sowohl eine schnelle und unbürokratische Vergabe durch die Kommunen ermöglichen als auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die heimische Wirtschaft mildern.
Quelle: Innenministerium Saarland
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