Schornsteinfegerhandwerk macht Vorschläge für die Novellierung des GEG
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hat ein Positionspapier mit Vorschlägen für die Novellierung des GEG vorgelegt. Das Gesetz solle vereinfacht werden, sodass es in der Praxis besser umsetzbar sei.
Mit einem Positionspapier mit Empfehlungen für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat sich der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks an die Bundesregierung gewandt. Darin fordert der Verband eine Vereinfachung des Gesetzes. Es müsse in der Praxis besser umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sein.
In die Vorschläge seien die Erfahrungen aus der täglichen Arbeit der Schornsteinfeger und das Feedback ihrer Kunden eingeflossen. Sie enthalten ein flexibles Punktesystem, das verschiedene Wege zur Erreichung der Klimaziele berücksichtigt – etwa durch CO₂-Einsparungen, eine verbesserte Gesamtenergieeffizienz oder einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien.
Systemoffener Ansatz gefordert
Der Anteil erneuerbarer Energien solle schrittweise bis zum Jahr 2045 steigen, beginnend mit 15 Prozent im Jahr 2029, 35 Prozent ab 2035, 65 Prozent ab 2040 und 100 Prozent ab 2045. Im Unterschied zum aktuellen GEG sollen Hausbesitzer frei wählen können, welche Technologien und erneuerbaren Energieträger sie nutzen oder wie sie diese kombinieren.
Gelten solle ein systemoffener Ansatz, der für den Einzelnen finanzierbar ist. Neu im Vorschlag des Bundesverbands ist, dass auch Maßnahmen wie zum Beispiel eine Dach- oder Gebäudedämmung oder ein hydraulischer Abgleich anteilig angerechnet werden können. Dies ist derzeit nicht möglich.
Diese Maßnahmen schlägt das Schornsteinfegerhandwerk zur Umsetzung vor:
1. Vereinfachung der Nachweispflichten:
- Abschaffung bisheriger Ausnahmen.
- Stufenweise Erhöhung der Anteile erneuerbarer Energien bis 2045.
- Flexibilisierung der Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen (bauliche Verbesserungen und/oder Erneuerung der Anlagentechnik).
2. Drei Nachweiswege zur Einhaltung der Anforderungen:
- Einbau einer Heizungsanlage, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
- Vereinfachte Berechnung durch einen nach § 88 GEG Berechtigten zum Nachweis der EE-Anteile über Anlagentechnik und/oder bauliche Verbesserung.
- Berechnung nach DIN V 18599 zur detaillierten Ermittlung der Zielerreichung.
3. Effiziente Kontrolle und Monitoring:
- Überwachung der Einhaltung durch das Schornsteinfegerhandwerk.
- Eintragung aller Heizungsanlagen in ein nationales Wärmeerzeugerkataster (in Verbindung mit einer wiederkehrenden Feuerstättenschau).
PositionspapierHier finden Sie das ausführliche Positionspaper des Schornsteinfegerhandwerks.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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